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Fragen zum Thema: Zahlunggefragt von Kampfgott am 06.10.2009 um 09.58 Uhr 0x 0x beantwortet von Zig-zag am 07.10.2009 um 01.57 Uhr Ob ein Zahlungsauftrag storniert werden kann, hängt ganz davon ab, welcher Auftrag das ist. Wer eine Überweisung tätigt, der kann keine Stornierung vornehmen, weil die Zahlung in der Regel sofort erfolgt. Man kann sich nur an den Adressat wenden und die Angelegenheit mit ihm klären. Wenn es sich jedoch um einen Dauerauftrag handelt, dann kann die Stornierung vorgenommen werden, weil hierbei mehr Spielraum besteht. Bei allen anderen Zahlungsgeschäften sieht es ähnlich aus, doch in der Regel ist eine Stornierung schwer durchzuführen. gefragt von Dübel am 06.10.2009 um 01.36 Uhr 0x 0x beantwortet von Bandido am 07.10.2009 um 06.08 Uhr Investmentfonds gelten generell als eine sichere Anlageform, jedenfalls sicherer als Aktien, weil das Risiko verteilt werden. Aber für Investmentfonds sind Gebühren zu zahlen, die gar nicht mal so niedrig sind. Die Fondsgesellschaften haben diese sogar erhöht, wie nun zu hören ist. Abkassiert wird neuerdings durch eine erfolgsabhängige Zusatzzahlungen, welche die Gebühren so hoch werden lassen wie noch nie. Damit wird den Anlegern die Lust genommen! Das kann sich aber auf die Finanzwelt negativ auswirken, da durch hohe Gebühren weniger Geld investiert wird. gefragt von Fänchen am 08.10.2009 um 08.18 Uhr 0x 0x beantwortet von Wau am 09.10.2009 um 07.04 Uhr Für die Finanzierung der Altersteilzeit ist die Agentur für Arbeit zuständig, wobei sie sich natürlich nicht an den ganzen Kosten beteiligt. Gefördert werden die Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitsteilzeit ganz normal bezahlen, obwohl diese nur die Hälfte arbeiten. Wenn die nötigen Bedingungen erfüllt werden, beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Aufstockungszahlungen. Die Beteiligung bzw. die Aufstockung beträgt insgesamt 20 %, was gar nicht mal so schlecht ist. Was den Förderungszeitraum anbelangt, so liegt dieser bei maximal 6 Jahren.
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