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Fragen zum Thema: Weiterbildunggefragt von Rot am 18.09.2009 um 02.43 Uhr 0x 0x beantwortet von Cicero am 18.09.2009 um 17.40 Uhr Wer seinen Arbeitsplatz verliert, der muss sich arbeitslos melden. Wie erniedrigend das auch ist, so kann wenigstens ein Einkommen garantiert werden. Ob schon bald eine neue Anstellung gefunden wird, kann nicht gesagt werden. Auf jeden Fall kann man sich während dieser Zeit, in der man Arbeitslosengeld bezieht, eine Weiterbildung absolviert werden. Es werden Angebote gemacht, an bestimmten Kursen teilzunehmen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, um sich Fähigkeiten anzueignen, die in anderen Berufszweigen Verwendung finden. Somit wird es auch leichter sein, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. gefragt von Manager am 12.10.2009 um 21.10 Uhr 0x 0x beantwortet von Volker am 13.10.2009 um 04.48 Uhr Wer die Elternzeit beantragt, um Sorge für das eigene Kind zu tragen bzw. um es zu erziehen, der kann den Wunsch, sich weiterzubilden, durchaus realisieren. Gesetzliche Schranken gibt es dabei nicht. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Leitet der Arbeitgeber selber Maßnahmen zur Weiterbildung ein, die sowohl im Betrieb als auch in anderen Einrichtungen stattfinden könne, so können daran auch Personen teilnehmen, die Elternzeit beantragen.
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