 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
|
 |
Fragen zum Thema: Wechselgefragt von Wirr-Warr am 12.09.2009 um 07.56 Uhr 0x 0x beantwortet von Zig-zag am 13.09.2009 um 06.52 Uhr Die private Krankenversicherung ist in der Regel teurer als die gesetzliche Krankenversicherung, was bei vielen den Wunsch aufsteigen lässt, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das kann nicht getan werden, wenn der Privatversicherte ein Selbständiger ist. Für diese Personengruppen gibt es keine andere Möglichkeit. Arbeitnehmer, die privat versichert sind, müssen schon eine Einkommenssenkung hinnehmen, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können. Die einzige Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ist es, arbeitslos zu werden. Doch das wird wohl keiner wollen. gefragt von Chakson am 13.09.2009 um 23.19 Uhr 0x 0x beantwortet von Jägermeister am 15.09.2009 um 00.20 Uhr Die Pflichtversicherungsgrenze gibt vor, bis zu welchem Bruttoeinkommen die Pflichtversicherungspflicht besteht. Die Grenze liegt zur Zeit bei 44.100 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, der kann den Wechsel vollziehe. Keinesfalls ist er jedoch dazu gezwungen! Es ist eine Option, nicht eine Pflicht. Allerdings entscheiden sich viele für den Wechsel, da die private Krankenversicherung bessere Leistungen garantiert. Darüber hinaus genießen Pflichtversicherte diverse Privilegien. Der Hacken besteht darin, dass dann der Rückwechsel um einiges schwieriger wird. Es muss daher jeder selber entscheiden – doch es steht im frei, zu wechseln oder nicht. gefragt von Digi am 16.09.2009 um 12.16 Uhr 0x 0x beantwortet von Polizist am 17.09.2009 um 16.20 Uhr In die private Krankenversicherung möchten viele Pflichtversicherte wechseln, was auch möglich ist, jedenfalls theoretisch. Dafür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt werden. Um den Wechsel vollziehen zu können, muss das eigene Bruttoeinkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten. Wenn das der Fall ist, muss ein Antrag gestellt werden. Allerdings sollte jeder wissen, dass der Rückwechsel nur schwer möglich ist. Meistens kann das erst dann getan werden, wenn man wieder arbeitslos wird.
|
 |
 |