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Fragen zum Thema: Vertraggefragt von Bims am 14.09.2009 um 04.23 Uhr 0x 0x beantwortet von Disidoo am 14.09.2009 um 07.11 Uhr Der Generationsvertrag ist ein Begriff aus dem Rentenwesen. Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Generationsvertrag, was bedeutet, dass die heutige Generation der im Arbeitsprozess Stehenden die heutigen Rentner finanzieren. Das wird deswegen getan, weil die heutigen Rentner die vorherige Generation finanziert haben. Die heutigen Arbeitnehmer werden später hingegen von den heutigen Kindern finanziert. Die junge Generation finanziert immer die ältere, was auch das Wesen des Generationsvertrages ist. gefragt von Yamas am 16.09.2009 um 11.32 Uhr 0x 0x beantwortet von Trasso am 16.09.2009 um 18.52 Uhr Riester-Verträge schließt man ab und muss sich daran halten, wie es sonst immer bei Verträgen ist. Allerdings kann man durchaus einen Wechsel vollziehen, wenn die andere Versicherung ebenfalls ein Riester-Produkt ist. Ob nun wirklich gewechselt werden darf, das hängt immer von dem jeweiligen Fall ab, doch auf keinen Fall braucht man sich Sorgen darüber zu machen, dass dann die staatlichen Zuschüsse wegfallen. Sie machen doch das Salz in der Suppe aus, wenn es um Riester-Produkte geht. Nur deswegen wurden sie konzipiert und nur deswegen werden sie auch abgeschlossen. gefragt von Worts am 18.09.2009 um 09.42 Uhr 0x 0x beantwortet von Leto am 19.09.2009 um 17.03 Uhr Verträge sind immer die Grundlage dafür, dass ein Kreditgeschäft abgesichert ist. Kommt es zu Streitigkeiten, kann man immer auf den Vertrag verweisen, in dem alle wesentlichen Punkte vermerkt sein sollten. Handelt es sich um einen Privatkredit, der von einem Bankinstitut vergeben wird, dann wird man nicht drum herumkommen, einen Vertrag zu unterzeichnet. Nicht notwendig ist er, wenn der Privatkredit zwischen Privatpersonen vergeben wird. Denn das Geschäft ist nicht gewerblich. Dennoch ist es von großem Vorteil, auch dann einen Vertrag abzuschließen, wenn der Kredit von einem Freund vergeben wird. 0x beantwortet von Salamanka am 14.09.2009 um 13.49 Uhr Der Mietvertrag wird dann abgeschlossen, wenn eine Privatperson und ein Vermieter ins Geschäft kommen. Der Mieter kann den Wohnraum für eine bestimmte Zeit nutzen, wobei der Zeitpunkt offen bleibt, jedenfalls in den meisten Fällen. Im Vertrag selbst stehen alle Einzelheiten, die für das Versicherungsverhältnis wichtig sind. Dazu gehört die Kündigungsfrist oder die Angabe zur Beschaffenheit der Wohnung beim Auszug und zum Beispiel. Inhalt des Vertrags bilden auch alle Tätigkeiten, die in der Wohnung vorgenommen werden dürfen. Geachtet werden muss darauf, dass alle Punkte mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen. Wichtig ist auch, dass der korrekte Mietbetrag eingetragen wurde, weil es sonst schnell dazu kommen kann, dass man mehr zahlt, als nötig ist. gefragt von Haifisch am 18.09.2009 um 21.12 Uhr 0x 0x beantwortet von Grüner am 19.09.2009 um 12.56 Uhr Unter dem Begriff Bausparen wird eine Maßnahme bezeichnet, bei der es darum geht, einen Wohnraum zu finanzieren. Der Sparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse, in dem alle Modalitäten vorhanden sind. Das Bausparen funktioniert in der Regel so, dass die Bausparkasse einen Betrag festlegt, bis zu dem der Kunde zu sparen hat. Der für die Baufinanzierung fehlende Teil wird dem Sparer als Kredit gewährt, sodass die Finanzierung erfolgen kann. Das Sparen erfolgt in mehreren Jahren, und das Brisante dabei ist, dass der angesparte Betrag verzinst wird.
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