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Fragen zum Thema: Vermieter 0x beantwortet von Salamanka am 14.09.2009 um 13.49 Uhr Der Mietvertrag wird dann abgeschlossen, wenn eine Privatperson und ein Vermieter ins Geschäft kommen. Der Mieter kann den Wohnraum für eine bestimmte Zeit nutzen, wobei der Zeitpunkt offen bleibt, jedenfalls in den meisten Fällen. Im Vertrag selbst stehen alle Einzelheiten, die für das Versicherungsverhältnis wichtig sind. Dazu gehört die Kündigungsfrist oder die Angabe zur Beschaffenheit der Wohnung beim Auszug und zum Beispiel. Inhalt des Vertrags bilden auch alle Tätigkeiten, die in der Wohnung vorgenommen werden dürfen. Geachtet werden muss darauf, dass alle Punkte mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen. Wichtig ist auch, dass der korrekte Mietbetrag eingetragen wurde, weil es sonst schnell dazu kommen kann, dass man mehr zahlt, als nötig ist. gefragt von Rollo am 15.09.2009 um 00.52 Uhr 0x 0x beantwortet von Zig-zag am 16.09.2009 um 08.00 Uhr Ein Vermieter stellt eine Wohnung bzw. ein Zimmer zur Verfügung, welche gemietet werden können. Dieses Geschäft ist an Kosten gebunden, die für den Mieter entstehen. Folglich ist der Vermieter auf Sicherheit aus und bemüht sich um seriöse und zuverlässige Miete. Deswegen verlangen viele Vermieter bestimmte Nachweise, zu denen auch das polizeiliche Führungszeugnis gehören kann. Allerdings ist das nicht die Regel. Im Grunde genommen kommt es sogar selten dazu, dass Vermieter ein solches Zeugnis verlangen, doch kann das nicht ausgeschlossen werden.
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