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Fragen zum Thema: Unterstuetzunggefragt von Ralfo am 18.09.2009 um 17.03 Uhr 0x 0x beantwortet von Geizhals am 19.09.2009 um 15.01 Uhr Das Wohngeld ist eine staatlich Unterstützung, die auf die Finanzierung der Wohnkosten zugeschnitten ist. Zu beantragen ist das Wohngeld beim Wohnungsamt, wo diverse Unterlagen vorzulegen ist. Dazu gehört auch der Einkommensnachweis, aus dem hervorgeht, wie viel der Antragsteller verdient. Verdient er zu viel, dann wird das Wohngeld nicht gewährt. Ist das Einkommen jedoch gering, dann darf sich der Antragsteller auf eine Unterstützung freuen. Auf jeden Fall ist dem Antragsteller das Geld garantiert, und er muss es auch nicht zurückzahlen, was viele befürchten. Es handelt sich wohlgemerkt um eine Unterstützung, nicht um einen Kredit. gefragt von Amos am 19.09.2009 um 04.11 Uhr 0x 0x beantwortet von Fila am 19.09.2009 um 20.46 Uhr Deutschland versteht sich als Sozialstaat und unterstützt Personen, die zu Randgruppen und den Benachteiligten gehören. Er unterstützt Arbeitslose und Pflegefälle, aber auch Menschen, die wenig verdienen und dennoch eine Miete zahlen müssen. Schüler, die mit einem Partner zusammenziehen, können unterstützt werden. Sie können zum Beispiel Wohnungsgeld bekommen, doch liegt das nicht daran, dass sie mit dem Partner zusammenziehen, sondern dass die Wohngemeinschaft insgesamt zu wenig verdient, um die Miete zu bezahlen und den weiteren Lebensunterhalt zu meistern. Oft werden Einkommensnachweise beider Partner verlangt, um darüber entscheiden zu können. gefragt von Richard am 11.09.2009 um 14.22 Uhr 0x 0x beantwortet von Lary am 11.09.2009 um 21.24 Uhr Ja, einen elternunabhängiges BAföG gibt es! Normalerweise wird das Einkommen der Eltern eines Antragstellers geprüft, um zu ermitteln, ob überhaupt Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht. Verdienen die Eltern genug gelt, dann wird davon ausgegangen, dass sie auch die Ausbildung des eigenen Kindes finanzieren können. Beim elternunabhängigen BAföG wird das Einkommen der Eltern nicht geprüft, weil es nicht relevant ist. Allerdings muss der Antragsteller vorher fünf Jahre am Stück gearbeitet haben, um vom elternunabhängigen BAföG profitieren zu können. gefragt von Larry am 17.09.2009 um 09.49 Uhr 0x 0x beantwortet von Lishee am 18.09.2009 um 15.20 Uhr Menschen über 50 haben es schwer, eine Arbeit zu bekommen. Für die Firmen gehören sie schon zum alten Eisen und werden nicht benötigt. Das wird von Experten negativ bewertet, da diese Menschen sehr viel Erfahrung im Arbeitleben haben und daher ihre Arbeit verstehen. Für den Staat stellt das ebenfalls eine Belastung dar, weil er sie finanzieren muss. Dennoch ist kein Förderprogramm bekannt, bei dem Unternehmen unterstützt werden, wenn sie Menschen über 50 einstellen. Doch vielleicht ist damit in der Zukunft zu rechnen. gefragt von Kremer am 15.09.2009 um 02.13 Uhr 0x 0x beantwortet von Richard am 15.09.2009 um 22.27 Uhr Die Witwenrente ist eine Leistung des Staates, der damit Frauen unterstützt, die ihren Ehepartner verloren haben. Die Höhe der Witwenrente hängt von vielen Faktoren ab, zu denen auch das Einkommen der Witwe gehört. Um sich die Witwenrente ausrechnen zu können, kann man sich der verschiedensten Hilfsmittel bedienen. Auf jeden Fall findet man im Internet Rechenprogramme, mit denen sich alles ausrechnen kann, also auch die Witwenrente. Für die individuelle Rechnung sind lediglich eigen Zahlen notwendig, und schon wird man in Kenntnis gesetzt, mit welchen Zuschüssen zu rechnen ist. gefragt von Famas am 14.09.2009 um 03.29 Uhr 0x 0x beantwortet von Jackie am 14.09.2009 um 15.18 Uhr Unter Hartz IV versteht man eine staatliche Förderung derjenigen, die arbeitslos gemeldet sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Früher gab es die Unterscheidung zwischen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, doch heute sind diese beiden Phänomene zusammengefallen. Hartz IV bekommen sowohl Menschen, die mehr als ein Jahr arbeitslos sind bzw. vorher nicht vollzeitbeschäftigt waren, als auch solche, die zu den Sozialhilfebedürftigen gehören. Im Rahmen des Hartz IV wird ein Einkommen von ca. 400 Euro gewährleistet, die Sozialversicherung als auch die Übernahme der Wohnungskosten. gefragt von Lieferant am 12.09.2009 um 13.37 Uhr 0x 0x beantwortet von Michael am 13.09.2009 um 06.45 Uhr Studenten haben nur wenige Geld zur Verfügung – so viel ist bekannt. Bekannt ist jedoch, dass sie von Unterstützungen des Staates profitieren. Der Staat garantiert eine Ausbildungsförderung, das heißt ein Einkommen während des Studiums. Zum andern gibt es tatsächlich die Möglichkeit, Wohnungsgeld zu beantragen. Dieses wird jedoch nur dann genehmigt, wenn der Antragsteller, das heißt der Student, nicht zu viel verdient. Meistens muss angegeben werden, wie viel die Wohnung bzw. das Zimmer in einer WG im Monat kostet. Auf dieser Basis wird schließlich entschieden, ob Anspruch besteht.
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