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Fragen zum Thema: Unterhaltgefragt von Tip-Tap am 13.09.2009 um 02.22 Uhr 0x 0x beantwortet von Daika am 14.09.2009 um 01.30 Uhr Die Riesterrente ist ein Produkt, das in die private Altersvorsorge gehört. Keiner ist gezwungen, sie abzuschließen, doch das wird geraten. Denn die gesetzliche Rente ist keineswegs so sicher, wie es noch vor Jahren hieß. Die Sozialkassen sind überfordert, und die Bürgerinnen und Bürger fürchten, im Alter zu verarmen. Es ist daher von Vorteil, sich um die private Altersvorsorge zu kümmern. Die Riesterrente ist insofern empfehlenswert, als sie an staatliche Zuschüsse gebunden ist. Doch all das hat mit dem Unterhalt, den geschiedene Personen zahlen müssen, nichts zu tun. Auch der Abschluss der Riesterrente wird an den Unterhaltsabgaben nichts ändern können. gefragt von Dig-Dag am 16.09.2009 um 19.58 Uhr 0x 0x beantwortet von Rufus am 17.09.2009 um 15.52 Uhr Der Unterhalt muss gezahlt werden, wenn der Ex-Ehepartner weniger verdient. Wenn man aber selber mittellos ist, dann bleibt einem auch das erspart. Wer nun Unterhalt zahlen müsste, nicht die nötigen Geldmittel, aber ein eigenes Haus hat, der fragt sich zurecht, ob er das Haus verlieren kann. Das kann im Grunde genommen nicht passieren, weil das eigen Hab und Gut nicht angetastet werden darf, um Unterhaltszahlungen leisten zu können. Denn ansonsten bestünde die Gefahr selber, den Unterhalt nicht bestreiten zu können.
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