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Fragen zum Thema: Unfallgefragt von Luis am 16.09.2009 um 03.29 Uhr 0x 0x beantwortet von Lisa am 16.09.2009 um 11.07 Uhr Eine Brillenversicherung ist im Grunde genommen immer von Vorteil, weil eine Brille sehr zerbrechlich ist. Es kann immer zu einem Ungeschick kommen, und die Brille ist kaputt. Wenn das passiert, muss man dann den Schaden selber begleichen. Das fällt weg, wenn eine Brillenversicherung abgeschlossen wurde. Die Kosten übernimmt dann der Versicherungsträger, und man selber sitzt in trockenen Tüchern. Als Gegenleistung ist lediglich ein Beitrag zu zahlen, der jährlich anfällt und auch nicht hoch ist. gefragt von Zig-zag am 17.09.2009 um 23.01 Uhr 0x 0x beantwortet von Karambo am 19.09.2009 um 05.51 Uhr Eine Haftpflichtversicherung schließt man ab, damit man im Straßenverkehr geschützt ist. Es kann schnell zu einem Unfall kommen, den man selber verursacht. Bestünde nicht die Haftpflichtversicherung, müsste man für den Schaden selber aufkommen. Doch so übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. In manchen Fällen weigert sich der Versicherer, die Reparaturkosten zu zahlen, weil er möglicherweise der Meinung ist, dass der Unfall provoziert wurde oder auf eigener Schuld beruhe, da der Unfall leicht hätte vermieden werden können. In Streitfällen kann man sich an Experten wenden, die eine Beratung durchführen. Man kann sich auch an Verbraucherschutzzentralen wenden, die in dieser Hinsicht Ahnung haben. gefragt von Rassa am 18.09.2009 um 03.30 Uhr 0x 0x beantwortet von Kasta am 18.09.2009 um 16.10 Uhr Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung, die im Jahr 1883 eingeführt wurde. Kommt es zum Unfall, dann werden die Kosten von dem Versicherungsträger gedeckt. Zum Unfall kommt es immer, zum Beispiel auf dem Weg nach Hause. Wenn Kinder von der Schule nach Hause gehen und einen Umweg machen, dann kann sich die Versicherung weigern, die Kosten zu übernehmen. Allerdings ist es schwer nachzuweisen, was ein Umweg ist. Wenn schon, muss der Weg vorher bestimmt werden, um wissen zu können, welche Route einen Umweg darstellt. gefragt von Mitras am 14.09.2009 um 20.38 Uhr 0x 0x beantwortet von Salamanka am 16.09.2009 um 05.45 Uhr Im Krankheitsfall braucht sich ein Arbeitnehmer keine Sorgen zu machen, dass er am Einkommen einbüßen muss. Zwei, drei Tag sind zu verkraften, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, das volle Einkommen zu zahlen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer für längere Zeit ausfällt. Dafür muss natürlich ein Grund vorliegen, und der Ausfall muss vom Arzt bestätigt werden. Allerdings hat die Weiterzahlung des Einkommens auch mal ein Ende. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sechs Wochen lang das Einkommen zu zahlen, danach ist er davon rechtlich befreit.
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