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Fragen zum Thema: Tarifgefragt von Mihi am 17.09.2009 um 01.25 Uhr 0x 0x beantwortet von gast am 08.01.2010 um 10.59 Uhr Ich muss meinem Vorredner -Mamana- korrigieren, wird ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden, ist der Betreffende, auch vorher privat Krankenversicherte, wieder Pflichtversichert nach SGB 5 und MUSS in die gestzliche KV zurück. Es gibt und gab noch die Regelung, dass der jenige das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben darf, aber auch das ist eine Auslegungssache. Der Weg in eine private Krankenversicherung sollte dennoch gut überlegt sein, er ist nict immer von Vorteil. 0x beantwortet von Mamana am 17.09.2009 um 02.28 Uhr Die Tarife der freiwilligen Krankenversicherung können hoch sein, vor allem dann, wenn man in einen anderen Tarif eingestuft wird, der an einen höheren Beitrag geknüpft ist. Es gibt Tarife der privaten Krankenversicherung, die lukrativer sind, doch ist es dennoch nicht zu empfehlen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Der Grund dafür liegt darin, dass danach keinen Weg zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Auch wenn daraufhin ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden wird, muss man in der privaten Krankenversicherung bleiben. Und diese ist zumeist teurer. gefragt von Eiche am 16.09.2009 um 03.33 Uhr 0x 0x beantwortet von Obama am 17.09.2009 um 09.55 Uhr Flächen- und Haustarife beziehen sich zunächst auf die Löhne, die zwischen Gewerkschaften und Unternehmen ausgehandelt werden. Ein Flächentarif gilt für alle Betriebe einer Branche in der Bundesrepublik. Das heißt, dass die Arbeitnehmer das gleiche Gehalt beziehen, wenn sie in der ein und derselben Branche tätig sind. Haustarife werden zwischen großen Unternehmen und ihrer Belegschaft ausgehandelt. Es handelt sich natürlich um einige wenige Unternehmen, deren Belegschaft nach einem Haustarif bezahlt wird. gefragt von Pickniker am 14.09.2009 um 22.06 Uhr 0x 0x beantwortet von Elisa am 15.09.2009 um 07.34 Uhr Als Flächentarif wird ein Tarifvertrag bezeichnet, der in einer Branche für das ganze Gebiet der Bundesrepublik gilt. In der Tarifvertrag sind vor allem die Löhne geregelt, die die Arbeitnehmer beziehen. Es gibt natürlich auch Branchen, in denen es keinen Tarifvertrag gibt. Das liegt meistens daran, dass sich die beiden Kontrahenten, das heißt die Gewerkschaften und die Unternehmen, nicht auf einen Tariflohn noch nicht haben einigen können. In dieser Branche gibt es dann sogenannte Haustarife. gefragt von Frager am 16.09.2009 um 09.36 Uhr 0x 0x beantwortet von Richard am 17.09.2009 um 18.27 Uhr Ein Tarif ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Vertrag bzw. Vertragsbedingungen. Kommt es zu einem Arbeitsverhältnis, dann halten sich die Beteiligten an die Vertragsbedingungen bzw. Tarifbedingungen, welche die Leistungen beider Parteien definieren. Zu dem Tarifvertrag kommt es dann, wenn sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf die Bedingungen einigen. Tarife können für einzelne Gebiete gelten, aber auch für das ganze Bundesgebiet. Letztere werden auch Flächentarife genannt. gefragt von Jackson am 16.09.2009 um 03.13 Uhr 0x 0x beantwortet von Alberto am 16.09.2009 um 15.56 Uhr Tarife sind im Berufsleben zu Hause. Das ist vielen bekannt, doch nur die wenigsten Wissen, dass sie auch in der Krankenversicherung eine Rolle spielen. Das Unwissen basiert vielleicht darauf, dass die meisten gesetzlich versichert sind. Die Tarife spielen jedoch nur in der privaten Krankenversicherung eine Rolle. Die Tarife regeln den Leistungsumfang als auch den Beitrag, den ein Versicherter pauschal zu zahlen hat. Die Tarife unterscheiden sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse, sodass kein einheitlicher Tarif zu erwarten ist.
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