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Fragen zum Thema: Studiumgefragt von Aluis am 19.09.2009 um 08.58 Uhr 0x 0x beantwortet von Hickhack am 20.09.2009 um 10.42 Uhr Wer während des Studiums eine Ausbildungsförderung erhält, die auch als BAföG bekannt ist, der muss das Geld zurückzahlen. Erfreulich ist dabei, dass nicht die ganze Summe zurückgezahlt werden muss, sondern nur ein Teil. Die Studenten brauchen sich aber keine Sorgen zu machen, dass unmittelbar nach dem Studium eine satte Rechnung kommt. Zur Tilgung dieser Schulden kommt es erst dann, wenn der Ex-Student einen mehr oder weniger festen Arbeitsplatz hat. Und auch dann kann das Geld in Raten zurückgezahlt werden. gefragt von Cicero am 14.09.2009 um 10.36 Uhr 0x 0x beantwortet von Ahoj am 15.09.2009 um 04.06 Uhr Während des Studiums hat man es in Bezug auf Finanzen nicht leicht und muss sich überlegen, wie man an Geld kommt. Es ist mehr als lohnenswert, ein oder mehrere Gewerbe anzumelden. Der Gewerbeschein bringt viele Vorteile mit sich, wie man schnell merken wird. Denn die Jobs werden dann besser bezahlt, weil für die Arbeitgeber niedrigere Ausgaben entstehen. Darüber hinaus kann für mehrere Arbeitgeber bzw. Auftraggeber gleichzeitig gearbeitet werden. Man ist daher flexibel, was in der Studiumsphase ungeheuer wichtig ist. Es ist lediglich eine Rechnung zu schreiben, und das Geld wird überwiesen. gefragt von Gorgo am 16.09.2009 um 18.59 Uhr 0x 0x beantwortet von Fisch am 16.09.2009 um 23.47 Uhr 30-jährige Studenten gibt es wenige, doch sie gibt es. Wenn sie sich noch im Studium befinden, können sie nicht zu den gesetzlich Versicherten gehören, weshalb sie freiwillig versichert sein müssen. Das sind in der Regel alle Studenten. Es stellt sich zurecht die Frage, ob 30-jährige Studenten weiterhin freiwillig versichert sein können. Ja, das können sie, doch haben sie auch mit höheren Beiträgen zu rechnen. Mit Vollendung des 30. Lebensjahrs wird man in einen höheren Tarif eingestuft, und der Beitrag erhöht sich um das Doppelte. gefragt von Jaroslav am 11.10.2009 um 07.12 Uhr 0x 0x beantwortet von Lishee am 11.10.2009 um 18.43 Uhr Neben dem Studium kann problemlos gearbeitet werden, nur muss darauf geachtet werden, dass das Studium nicht darunter leidet. Zu beachten ist zum Bespiel, dass es im Rahmen eines Bachelosstudiums einen strikten Stundenplan gibt, der oft andere Tätigkeiten nicht zulässt. Ebenso wichtig ist es, eine lohnenswerte Arbeit zu finden. Am besten ist es, auf Gewerbeschein zu arbeiten, weil diese Jobs besser bezahlt werden. Zum anderen stellen Firmen Studenten eher ein, wenn diese einen Gewerbeschein besitzen. gefragt von Dragan am 13.10.2009 um 01.01 Uhr 0x 0x beantwortet von Jako am 13.10.2009 um 04.14 Uhr Wer das dreißigste Lebensjahr erreicht und noch immer studiert, der kann nicht mehr vom Studententarif profitieren. Die Krankenkasse hebt den Beitrag an, der dann in der Regel doppelt so hoch wird. Befreien kann man sich davon, wenn man nachweisen kann, dass die Zugangsberechtigung später erfolgte. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Gleichzeitig muss aber nachgewiesen werden, dass man vorher berufstätig war, damit die Krankenkasse den alten Tarif gelten lässt. gefragt von rudi1985 am 16.11.2009 um 20.53 Uhr 0x 0x beantwortet von gast am 30.11.2009 um 16.47 Uhr Weil man sich in Deutschland an die internationalen Standards gemäß den Richtlinien von Bologna anpassen wollte
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