Die Tarifautonomie ist ein ganz besonderes Recht in der Bundesrepublik. Es ist so wichtig, dass es zu den fundamentalen Grundrechten gehört. Im Grundgesetzbuch ist die Tarifautonomie im 9 Artikel verankert. Was das Recht zum Ausdruck bringen will, ist, dass sich keine staatlichen Instanzen in die Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmen einmischen darf. Der Tarifstreit ist allein zwischen diesen beiden Parteien auszutragen, und ihr Kampfmittel ist der Streik oder die Aussperrung.
Wer erinnert sich nicht an den Milchstreik im letzten Jahr. Im Lebensmittelhandel wurden niedrigere Preise für Milch durchgesetzt, sodass der Rohmilchpreis um 30 % gesunken ist. Die Milchbauer erfuhren herbe Verluste und fingen an zu streiken, indem sie keine Milch mehr lieferten. Dass sich das auch in diesem Jahr wiederholt, kann nicht behauptet werden. Es sieht nicht danach aus. Zum anderen hat das Oberlandgericht entschieden, dass der Streik gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Somit ist das ein weiterer Grund, dass sich der Streik sobald wiederholt.