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Fragen zum Thema: Steuergefragt von Omar am 15.09.2009 um 16.53 Uhr 0x 0x beantwortet von Liliput am 16.09.2009 um 05.40 Uhr Die Akteure auf den Finanzmärkten haben die Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelöst, ohne viel Verantwortung zu zeigen. Sie sollen dafür auch bestraft werden. Das ist auf jeden Fall das Credo gewisser Kritiker, die von einer globalen Steuer für Finanzierungsgeschäfte fordern. Damit werden die Kosten, welche durch die Finanz- und Wirtschaftskrise entstanden sind, auf die Verursacher abgewälzt. Eine solche Steuer auf Finanzgeschäfte als auch eine Börsenumsatzsteuer fordert zum Beispiel die SPD. Allerdings ist das alles nicht neu, denn schon der US-Volkswirtschaftler Tobin sprach sich vor Jahren für eine solche Steuer aus. Ob sie tatsächlich kommen wird, ist überaus fragwürdig. gefragt von Variant am 13.09.2009 um 17.16 Uhr 0x 0x beantwortet von Vilie am 14.09.2009 um 00.03 Uhr Vorteile gibt es, wenn man einen freien Beruf ausübt. Doch zunächst muss geprüft werden, ob es sich überhaupt um einen freien Beruf handelt. Und das tut das Finanzamt. Wird entschieden, dass es sich um einen typischen freien Beruf handelt, um einen sogenannten Katalogberuf, dann müssen keine Gewerbesteuern gezahlt werden. Das gilt nur für gewerbliche Berufe. Der Freiberufler ist nur verpflichtet, seinen Umsatz bzw. sein Einkommen zu versteuern. Dadurch kann viel gespart werden! gefragt von Manager am 15.09.2009 um 01.15 Uhr 0x 0x beantwortet von Lishee am 15.09.2009 um 08.26 Uhr Alle Einkünfte, die erzielt werden, unterliegen der Steuerfrist. Das ist in Deutschland so geregelt, sodass keiner drum herum kommt. Wer an einem Stadtfest beteiligt ist und einen bestimmten Ertrag erzielt, der muss auch Steuern leisten. Das es sich nicht um Erträge aus Kapital-, das heißt aus Anlagegeschäften handelt, liegt die Steuerlast unter 30 %. Nicht zu versteuern sind Erträge, die nicht über den Steuerfreibetrag gehen. Diese Summe kann voll eingesteckt werden. gefragt von Salamanka am 16.09.2009 um 06.15 Uhr 0x 0x beantwortet von Arnold am 17.09.2009 um 15.31 Uhr Von der Steuer abgesetzt werden können zum Beispiel Beitragsleistungen im Rahmen einer privaten Altersvorsorge. Zum anderen können Aufwendungen bzw. Ausgaben abgesetzt werden, die mit dem eigenen Geschäft in Verbindung stehen. Wer eine Firma führt, der kann diverse Kosten natürlich absetzen, die dabei anfallen. Der Besuch von Verwandten gehört in den privaten Bereich, für den der Staat nicht verantwortlich ist. Deshalb können private Besuche nicht von der Steuer abgesetzt werden. Andererseits könnte man leicht Missbrauch betreiben. Denn manche besuchen ihre Verwandten sehr oft! gefragt von Kelch am 16.09.2009 um 05.15 Uhr 0x 0x beantwortet von Ernest am 17.09.2009 um 05.26 Uhr Eine Nebentätigkeit ist in der Regel eine geringfügige Arbeit, für die sich auch der Begriff Minijob eingebürgert hat. Wie aus dem Namen hervorgeht, ist der Job auf eine ganz bestimmte Stundenzahl beschränkt. Meistens langt das Einkommen nicht aus, um versteuert zu werden. Das ist auch der Grund, warum Leute eine Nebentätigkeit suchen. Allerdings können auch Nebentätigkeiten versteuert werden, wenn die Stundenzahl entsprechend hoch ist. Oft wird eine Lohnsteuerkarte verlangt, um die Tätigkeit zu versteuern. Allerdings ist die Versteuerung einer Nebentätigkeit höher als im Fall der Hauptbeschäftigung. gefragt von Riga am 16.09.2009 um 11.20 Uhr 0x 0x beantwortet von Osa am 17.09.2009 um 19.52 Uhr Studiengebühren waren früher in Deutschland nicht zu Hause, was das Studium in der Bundesrepublik auch so attraktiv machte. Doch das änderte sich vor ein paar Jahren. Manche Bundesländer haben die Bundesgebühren eingeführt, die bei ca. 300 bis 500 Euro im Monat liegen. Meistens handelt es sich um Bundesländer, in denen die CDU regiert. Es gibt aber auch noch Bundesländer, wo die Studiengebühren nicht eingeführt wurden. Das sind Sachsen oder Berlin. Wer Studiengebühren zahlt, der kann sie nicht von der Steuer absetzen. Das wünschen sich viele, doch leider ist das nicht möglich. gefragt von Mihi am 09.10.2009 um 14.36 Uhr 0x 0x beantwortet von Famako am 10.10.2009 um 23.10 Uhr Richtig ist, dass das Thema Rente sehr heikel ist! In der Politik werden heiße Debatten geführt, was die Rente anbelangt. Es steht immer weniger Geld zur Verfügung, und die Menschen werden immer älter bzw. die Zahl der Rentner steigt unaufhörlich. Dass aber eine Rentenreform kommt, ist noch nicht bekannt. In der Vergangenheit fand eine solche statt, das ist richtig. Ob nun eine Rentenreform kommt oder nicht, es ist auf jeden Fall damit zu rechnen, dass die Renten höher versteuert werden. gefragt von Napal am 10.10.2009 um 10.06 Uhr 0x 0x beantwortet von Allia am 11.10.2009 um 06.49 Uhr Die Abgeltungssteuer spielt bei Geldanlagen eine große Rolle, und zwar deswegen, weil sie eine Steuer auf Kapitalerträge darstellt! Sie wird auch Quellensteuer genannt, weil sie direkt an der Quelle einbehalten wird. Die Quelle ist die Einrichtung, wo das Geld vermehrt wird – meistens also ein Kreditinstitut. Denn eine solche Einrichtung stellt Zinsen oder andere Arten der Rendite in Aussicht. Wer eine Rendite erzielt, der bekommt einen Betrag, von dem bereits die Abgeltungssteuer abgezogen ist. Der Steuersatz selbst ist in Deutschland feststehend und beträgt zur Zeit 25 %. 0x beantwortet von busgodqkrrk am 06.12.2009 um 21.34 Uhr 0x beantwortet von gast am 04.11.2009 um 11.08 Uhr Nun ein Verlustvortrag funktioniert in etwa so, man hat Unterschiedliche Einkunftsarten wenn man nun unterm Strich Verluste hat kann man diese bis Maximal 1 Millionen Euro als Single und 2 Millionen Euro wenn man Verheiratet ist für das folge Jahr mitnehmen und dann mit Gewinnen aus den kommenden Jahren Verrechnen um so keine Steuern zahlen zu müssen bzw. weniger Steuern. Die Frist für einen Verlustvortrag müsste die gleiche wie bei der Steuerklärung sein. ( 31.5 des Jahres) Zum Thema Bescheinigungen etc. weiss ich allerdings nicht genau bescheid, hast du ein Depot oder worüber hast du deine Aktiengeschäfte getätigt? Dazu kann ich dir noch empfehlen es gibt so ein schlaues Büchlein, welches die wichtigsten Steuergesetze beinhaltet, kostet knapp 10 Euro und da steht alles komprimiert nochmal drin mit Fristen etc.
# ISBN-10: 3482534306
# ISBN-13: 978-3482534300
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