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Fragen zum Thema: Sozialversicherunggefragt von Überam am 13.09.2009 um 03.58 Uhr 0x 0x beantwortet von Luisa am 13.09.2009 um 18.56 Uhr Wenn ein Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge leistet, dann wird er vom Arbeitgeber unterstützt – das ist richtig! Es ist daher berechtigt zu fragen, ob das auch im Falle eines Privatversicherten gilt. In der Regel ist der Arbeitgeber auch dann verpflichtet, die Hälfte der Krankenversicherung zu übernehmen, wenn Letzterer privat versichert ist. Allerdings muss das nur bis zu einem ganz bestimmten Betrag getan werden, da die private Krankenversicherung doch mit hohen Beträgen verbunden ist und die Kosten für den Arbeitgeber einfach zu hoch werden könnten. gefragt von dollargirl am 06.10.2009 um 20.29 Uhr 0x 0x beantwortet von gast am 07.10.2009 um 16.16 Uhr Der Minijob ist eine Tätigkeit, die geringfügig ist. Meistens arbeitet man nicht mehr als 12 bis 15 Stunden die Woche. Der Arbeitnehmer erhält den Lohn in voller Summe und muss keine Beiträge hinsichtlich der Sozialversicherung leisten. Somit fällt eine gesetzliche Kranenversicherung weg. Um sich zu versichern, muss man entweder eine freiwillige Krankenversicherung abschließen oder jung genug sein, um in die Familienkrankenversicherung aufgenommen werden zu können. gefragt von Jim-jo am 07.10.2009 um 08.39 Uhr 0x 0x beantwortet von Evi am 08.10.2009 um 07.00 Uhr Für die Arbeitslosenversicherung, einen Zweig der Sozialversicherung, spielen Kinder keine Rolle, jedoch für das Arbeitslosengeld. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, der hat Anspruch auf eine staatliche Unterstützung, das Arbeitslosengeld. Die Höhe dieser Unterstützung wird an dem vorherigen Nettoeinkommen bemessen. Wer ein Kind hat, der erhält 67 % der vorherigen Nettoeinkommens. Wer hingegen keine Kinder hat, der muss mit einem niedrigeren Prozentsatz vorlieb nehmen. In dieser Hinsicht spielen Kinder also eine Rolle! gefragt von Larry am 13.10.2009 um 03.37 Uhr 0x 0x beantwortet von Doro am 13.10.2009 um 07.02 Uhr Die Sozialversicherung ist bekannt, doch nicht immer ist klar, ob wirklich jeder sozialversicherungspflichtig ist. Im Grunde genommen sind es alle Arbeitnehmer, zu denen Künstler nicht gehören. Dafür gibt es eine Künstlersozialversicherung, die ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist. Somit wird auch Künstlern die Möglichkeit gegeben, eine gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abzuschließen. Man sieht, dass die Künstlersozialversicherung nicht die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung enthält. Künstler haben aber eigentlich auch nicht die Gefahr arbeitslos zu werden, weil sie keinen festen Arbeitgeber haben.
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