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Fragen zum Thema: Ruerupgefragt von Lala am 18.09.2009 um 00.44 Uhr 0x 0x beantwortet von Lara am 19.09.2009 um 06.55 Uhr Die Rürup-Rente ist ein Produkt aus der privaten Altersvorsorge, welches vom Staat gefördert wird. Urheber dieses Produkts ist der Volkswissenschaftler Bert Rürup, der dieses Modell entwickelt hat. Der Sparer zahlt monatliche Beiträge und wird vom Staat mittels Zuschüsse gefördert. Zum anderen erhält er die Möglichkeit, die Beiträge steuerlich geltend zu machen. Als Sparer kommen auch Arbeitslose und Alleinerziehende in Frage. Das Besondere an der Rürup-Rente ist, dass die Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden können. Das wird natürlich bei der Auszahlung der Rente berücksichtigt. gefragt von Lapa am 14.09.2009 um 07.07 Uhr 0x 0x beantwortet von Lieber am 15.09.2009 um 13.09 Uhr Die Rürup-Rente wird deswegen abgeschlossen, weil man für das eigen Alter vorsorgen möchte. Das ist natürlich nicht der einzige Grund, da man sonst jede andere beliebige Rentenversicherung abschließen könnte. Die Rürup-Rente glänzt durch staatliche Subventionen, welches schließlich attraktiv wirken. Über viele Jahre werden Beiträge gezahlt, die den Sparbetrag bilden. Kommt es schließlich zum Ende der Rürup-Rente, wird der angesparte Betrag ausgezahlt, allerdings, und das ist wichtig, nicht auf einmal, sondern teilweise, gleichmäßig und bis zum Lebensende. gefragt von Joseph am 12.10.2009 um 02.09 Uhr 0x 0x beantwortet von Walnuss am 12.10.2009 um 22.30 Uhr Die Rürup-Rente bzw. die Basisrente ähnelt der gesetzlichen Rente, nur dass sie nicht umlagenfinanziert ist, sondern kapitalgedeckt. Das ist der Unterschied! Gemeinsam ist jedoch, dass die Rente nicht auf einmal gezahlt werden kann – nicht mal ein Teil davon. Die Zahlung erfolgt am dem Rentenbeginn in einheitlichen Schritten bis zum Lebensende! Es wird immer nur ein bestimmter Betrag gezahlt, wie es bei der gesetzlichen Rente auch der Fall ist. Wenn man eine Teilauszahlung zu Anfang der Rente haben möchte, dann muss die Riester-Rente abgeschlossen werden. gefragt von Ausländer am 09.10.2009 um 07.47 Uhr 0x 0x beantwortet von Lollie am 09.10.2009 um 11.58 Uhr In Bezug auf die Auszahlungsmodalitäten unterscheidet sich die sogenannte Rürup-Rente von der Riester-Rente und ähnelt der gesetzlichen Rente. Gezahlt wird die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Wenn es dann zum Todesfall kommt, dann hören die Zahlungen auf, und der ganze angesparte Betrag verfällt. Das ist natürlich ein großer Nachteil der Rürup-Rente. Man kann sich jedoch mit einer Zusatzversicherung absichern. Wird diese abgeschlossen, dann erhält der Ehepartner eine Summe, die vereinbart worden war. Die Rente erhält dann die Form einer Hinterbliebenenrente.
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