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Fragen zum Thema: Riestergefragt von Muki am 11.09.2009 um 19.08 Uhr 0x 0x beantwortet von Trick-Track am 12.09.2009 um 05.13 Uhr Das Produkt Wohn-Riester gibt es, und es ist tatsächlich neu! Wie bei allen Riester-Renten profitiert der Sparer von staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen. Die Vorteile der Wohn-Riester-Versicherung belaufen sich insgesamt auf 50.000 Euro. Es könne alle 100 % der Riester-Rente für eine Immobilie verwendet werden. Was die staatliche Förderung anbelangt, so kann sie insgesamt bei 62.000 Euro liegen. Damit kann man durchaus sagen, dass die Wohn-Riester-Versicherung ein sehr gutes Produkt ist. gefragt von Yamas am 16.09.2009 um 11.32 Uhr 0x 0x beantwortet von Trasso am 16.09.2009 um 18.52 Uhr Riester-Verträge schließt man ab und muss sich daran halten, wie es sonst immer bei Verträgen ist. Allerdings kann man durchaus einen Wechsel vollziehen, wenn die andere Versicherung ebenfalls ein Riester-Produkt ist. Ob nun wirklich gewechselt werden darf, das hängt immer von dem jeweiligen Fall ab, doch auf keinen Fall braucht man sich Sorgen darüber zu machen, dass dann die staatlichen Zuschüsse wegfallen. Sie machen doch das Salz in der Suppe aus, wenn es um Riester-Produkte geht. Nur deswegen wurden sie konzipiert und nur deswegen werden sie auch abgeschlossen. gefragt von Aha am 16.09.2009 um 15.14 Uhr 0x 0x beantwortet von Vira am 17.09.2009 um 17.47 Uhr Die Riesterrente wird zunehmend interessant, und die Anfrage ist groß. In der Tat können auch Arbeitslose eine Riesterrente abschließen, um für das eigene Alter etwas zu tun. Sie gehören ebenfalls zu den Bedürftigen, wie zum Beispiel Arbeitnehmer. Das Besondere daran ist, dass der Staat dies sogar fördert. Der Sparer bekommt staatliche Zuschüsse zu den Beiträgen, die er leistet, und kann sogar von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Als Arbeitsloser wird man dann kleinere Beiträge leisten, doch das macht überhaupt nichts! gefragt von Taros am 19.09.2009 um 11.00 Uhr 0x 0x beantwortet von makant am 19.09.2009 um 16.48 Uhr Die Bundesregierung animiert die Bürger dazu, eine private Altersvorsorge vorzunehmen. Aus diesem Grund entwickelt es Produkte, die Anreize schaffen sollen. Dazu gehört auch die Riesterrente, die die Bürger abschließen können. Es wäre kontraproduktiv, wenn das Riesterkonto gepfändet werden könnte. Denn dann würden nur wenige zur privaten Altersvorsorge bereit. Nein, das Riesterkonto kann nicht gepfändet werden, selbst wenn der Sparer arbeitslos wird und mit Schulden dasteht. Mit seinem angesparten Riesterbetrag muss er nicht haften. gefragt von Abel am 13.09.2009 um 10.35 Uhr 0x 0x beantwortet von Samira am 14.09.2009 um 19.24 Uhr Ob sich die Riester-Rentner lohnt, darüber streiten sich die Geister. Die Kritiker haben dieses Modell schon zu Anfang verunglimpft, doch mittlerweile stellt sich heraus, dass sie viel Gutes tut. Erreicht ist jedenfalls, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entscheiden, eine private Altersvorsorge vorzunehmen. Das ist angesichts der leeren Sozialkassen wichtig und wird belohnt. So schlecht ist die Riester-Rene also nicht, wenn man bedenkt, dass der Staat einen Teil des Geldes zuschießt und die Möglichkeit gibt, Beitragsgelder steuerlich geltend zu machen. gefragt von Mamama am 15.09.2009 um 13.08 Uhr 0x 0x beantwortet von Ipsi am 16.09.2009 um 03.08 Uhr Die Riester-Rente ist ein staatliches Förderprogramm, mit dem Zweck, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu bewegen, eine private Altersvorsorge vorzunehmen. Der Grund dafür liegt darin, dass das Rentenniveau in Deutschland gesunken ist. Da es sich um ein staatliches Förderprogramm handelt, ist mit Vorteilen zu rechnen. In der Tat können Beiträge, die jeden Monat zu zahlen sind, von der Steuer abgesetzt werden. Zum anderen werden die Privatsparer mit Zuschüssen belohnt. Wie die Steuerentlastung am Ende aussieht, hängt nicht zuletzt von den Beiträgen ab, die der jeweilige Sparer zahlt. Die steuerliche Vergünstigung ist jedoch ein motivierender Faktor, der vielen die Entscheidung erleichtert. gefragt von Chiko am 13.09.2009 um 10.27 Uhr 0x 0x beantwortet von Rambo am 13.09.2009 um 20.17 Uhr Zur Bundeswehr kann man gehen, wenn man sich dafür begeistert. Auf jeden Fall gibt es die Möglichkeit, einen Grundwehrdienst zu absolvieren. Zum anderen kann man sich für einige Jahre verpflichten lassen. Es handelt sich um eine Arbeit wie jede andere, sodass der Staat durchaus Zuschüsse im Rahmen der Riester-Rente garantiert. Ob jemand bei der Bundeswehr ist oder in einem privaten Unternehmen arbeitet, spielt für die Riester-Rente keine Rolle. Wehrdienstleistende können ebenfalls ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Kurz gesagt, sind Wehrdienstleistende mit allen anderen gleichgestellt. gefragt von Lipesk am 15.09.2009 um 07.24 Uhr 0x 0x beantwortet von Jenie am 15.09.2009 um 17.05 Uhr Die Riester-Rente ist vielen ein Begriff, obwohl sie im Grunde genommen nicht wissen, wie sie aufgebaut ist. Das gilt auch für die fondsgebundene Riester-Rente, die mit der normalen Riesterrente natürlich etwas gemeinsam hat, sich aber auch von ihr Unterscheidet. Der Unterschied beläuft sich darauf, dass die Beiträge in Fonds fließen, womit eine größere Rendite erzielt werden kann als sonst. Gemeinsam ist beiden Produkten, dass der Staat den Versicherungsträger fördert, indem er für Zuschüsse sorgt. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, die Beiträge bzw. einen Teil der Beiträge steuerlich geltend zu machen. gefragt von Amas am 19.09.2009 um 11.51 Uhr 0x 0x beantwortet von Olaf am 20.09.2009 um 20.46 Uhr Die Riesterrente gehört in die private Altersvorsorge, obwohl auch der Staat eine große Rolle spielt. Dieser garantiert nämlich Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Wer auf diese Weise spart, der kann sicher sein, dass er nach dem 65. Lebensjahr eine Rente bezieht – das auf jeden Fall. Es hängt aber von dem jeweiligen Vertrag ab, wann die Rentenzahlungen beginnen. Feststeht, dass die Rentenzahlungen lebenslang erfolgen. Eine Einmalzahlung ist zwar nicht möglich, doch wird jeden Monat eine bestimmte Rentensumme gewährleistet. gefragt von Lara am 06.10.2009 um 18.43 Uhr 0x 0x beantwortet von Klarinett am 08.10.2009 um 03.12 Uhr Das Besondere an der Riesterrente sind die Zulagen, die der Sparer erhält. Um so früher also mit dem Sparen begonnen wird, desto besser lässt sich für das Alter vorsorgen. Es ist eine berechtigte Frage, wie lange die Zulagen vom Staat garantiert werden. Genau gesagt werden kann das nicht, weil es Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Riesterprodukte gibt. Die Laufzeiten liegen zwischen 30 und 40 Jahren, sodass man schon selber nach einem günstigen Produkt Ausschau halten muss. gefragt von Yoos am 08.10.2009 um 03.18 Uhr 0x 0x beantwortet von Larry am 09.10.2009 um 03.12 Uhr Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Produkt, um Anreize zu schaffen, für die Altersvorsorge selber zu sorgen. Aus diesem Grund ist die Liste derer, die berechtigt sind, die Riester-Rente abzuschließen, sehr lang! Zu ihnen gehören vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch Selbständige. Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV gehören genauso dazu wie Wehr- und Zivildienstleistende. Kindererziehende gehören dazu wie auch Beamte, Richter usw. Man sieht also, dass die Liste lang ist und das fast jedem die Möglichkeit gegeben wird, von staatlichen Zuschüssen zu profitieren.
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