 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
|
 |
Deprecated: Function eregi() is deprecated in /is/htdocs/wp1002427_A9T83O6KGA/www/finanzfrage.de/in_tag.php on line 3
Fragen zum Thema: Rentegefragt von Ausländer am 09.10.2009 um 07.47 Uhr 0x 0x beantwortet von Lollie am 09.10.2009 um 11.58 Uhr In Bezug auf die Auszahlungsmodalitäten unterscheidet sich die sogenannte Rürup-Rente von der Riester-Rente und ähnelt der gesetzlichen Rente. Gezahlt wird die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Wenn es dann zum Todesfall kommt, dann hören die Zahlungen auf, und der ganze angesparte Betrag verfällt. Das ist natürlich ein großer Nachteil der Rürup-Rente. Man kann sich jedoch mit einer Zusatzversicherung absichern. Wird diese abgeschlossen, dann erhält der Ehepartner eine Summe, die vereinbart worden war. Die Rente erhält dann die Form einer Hinterbliebenenrente. gefragt von Yoos am 08.10.2009 um 03.18 Uhr 0x 0x beantwortet von Larry am 09.10.2009 um 03.12 Uhr Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Produkt, um Anreize zu schaffen, für die Altersvorsorge selber zu sorgen. Aus diesem Grund ist die Liste derer, die berechtigt sind, die Riester-Rente abzuschließen, sehr lang! Zu ihnen gehören vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch Selbständige. Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV gehören genauso dazu wie Wehr- und Zivildienstleistende. Kindererziehende gehören dazu wie auch Beamte, Richter usw. Man sieht also, dass die Liste lang ist und das fast jedem die Möglichkeit gegeben wird, von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. gefragt von Ograt am 05.10.2009 um 18.30 Uhr 0x 0x beantwortet von Jälie am 06.10.2009 um 05.49 Uhr Die Rentenversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung, von der nicht alle betroffen sind. Auf keinen Fall gehören Menschen dazu, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Wer einen Minijob hat, der zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und somit auch keine Rentenversicherungsbeiträge. Das ist natürlich von Nachteil, wenn eine solche Beschäftigung langfristig ausgeübt wird. Denn dann muss man sich um die private Altersvorsorge kümmern, die auch an Beiträge gebunden ist. Billiger wird es somit nicht. gefragt von Amarat am 13.10.2009 um 05.38 Uhr 0x 0x beantwortet von Kiefer am 14.10.2009 um 03.31 Uhr Dank der Altersteilzeit hat man die Möglichkeit, früher in die Rente zu gehen, ohne an Gehalt bzw. Lohn einzubüßen. Allerdings hat das Auswirkungen auf die Rente, die etwas gekürzt wird. Eine abschlagsfreie Rente erhalten nur diejenigen, die mit 65 in Rente gehen. Wer schon früher aus dem Arbeitsleben aussteigt, dessen Rente wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,3 % pro Monat gekürzt. Diese Regelung gilt aber für die Jahrgänge bis 1951. Alle später Geborenen müssen dann noch mit anderen möglichen Abschlägen rechnen, die mit der Altersrente in Verbindung stehen.
|
 |
 |