Theoretisch selbst dann, dann würde ich es an deiner Stelle lieber als Privat über Ebay verkaufen. Kann so theoretisch gut gehen wie du es bis jetzt gehandhabt hast aber man könnte dich auch anschwärzen beim Finanzamt.
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beantwortet von Katja38 am 07.06.2010 um 14.01 Uhr
Auch wenn es nur 1-2 Ketten pro Monat sind? Eine Umsatzsteuer geb ich sowieso nie an. Die AGB und Impressum hab ich schon drin.
Wenn du selbst eine Seite hast die den Sinn und Zweck hat selbst gebastelte Gegenstände zu verkaufen, dann solltest du schleunigst ein GEwerbe anmelden und auf deiner Seite entprende AGB#s Impressum schreiben. Am Anfang ist ein Nebengewerbe absolut ausrecihend bis zu einem jahresumsatz von 17500 Euro dabei kannst du dich nach §19 USTG auch Umsatzsteuerbefreien, sodass du keine Umsatzsteuer abführen musst. Wichtig dabei ist, dass auf Rechnungen die du schreibst auch keine UST stehen darf.
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beantwortet von Katja38 am 07.06.2010 um 10.18 Uhr
Hallo katja,
Hast du die Ketten in einem eigenen Onlineshop sprich eigene Seite online gestellt oder verkaufst du sie zum Beispiel über Auktionshäuser wie Ebay und ähnliches? Je nachdem verhält es sich unterschiedlich mit der Gewerbeanmeldepflicht.