Eine OHG ist ein Betrieb des privaten Rechts. Die Abkürzung OHG steht für offene Handelsgesellschaft, welche als Personengesellschaft zu verstehen ist. Aufgrund von mangelndem Kapital schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen und sind ihrem Einsatzkapitals an der Rendite beteiligt. Der Unterschied zu einer Kapitalgesellschaft sieht so aus, dass beide Gesellschafter mit ihrem vollem Vermögen haften, und dazu gehört auch das Privatvermögen. Dem Unternehmen selbst geben schließlich die Gesellschafter ihren Namen, zum Beispiel: „Müller und Schulz“.