beantwortet von Travolta am 15.09.2009 um 22.46 Uhr
Die Grundschuld ist eine Schuldverschreibung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Kommt es dazu, dass der Schuldner nicht seine Schulden zurückzahlen kann, erwirbt der Gläubiger die Grundschuld und somit das Recht, aus dem Grundstück des Schuldners eine Geldzahlung zu fordern. Der Notar spielt insofern eine Rolle, als die Übertragung der Grundschuld an den Gläubiger bei ihm erfolgt. Beide Parteien müssen ihre Unterschrift setzen, was auch der Notar tut, um den Wechsel perfekt zu machen.