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Fragen zum Thema: Nebenverdienstgefragt von Eifel am 13.09.2009 um 12.44 Uhr 0x 0x beantwortet von Humbold am 14.09.2009 um 06.14 Uhr Oft reicht ein Arbeitsplatz nicht aus, sodass Ausschau nach einem Nebenjob gehalten wird. Gesetzlich ist es nicht festgelegt, dass der Nebenjob dem Arbeitgeber gemeldet werden muss, doch ist das von Vorteil. Denn der Arbeitgeber muss sich darauf einstellen! Es kann auch zu großen Problemen, ja zur Kündigung kommen, wenn der zweite Job auffliegt. Wenn man zum Beispiel aus irgendwelchen Gründen nicht die Leistung erbringt, die der Arbeitgeber sehen will, dann schließt er darauf, dass das mit dem zweiten Job zu tun hat, der verheimlicht wurde. Es ist wirklich besser, es zu melden – doch Pflicht ist es nicht. gefragt von Sigi am 18.09.2009 um 16.43 Uhr 0x 0x beantwortet von Walter am 18.09.2009 um 23.43 Uhr Der Beruf nimmt einen für die meiste Zeit des Tages in Beschlag, sodass die meisten nach Hause kommen und nichts mehr anderes machen wollen. Doch manche sind mit einem Arbeitsplatz nicht zufrieden. Das ist vielleicht gut begründet. Wer wenig verdient, möchte etwas dazu verdienen. Und das kann auch getan werden, jedenfalls rechtlich gesehen. Nebenbei kann ein Minijob verrichtet werden, bei dem keine Abschläge entstehen. Wenn die Nebentätigkeit ebenfalls versteuert werden muss, dann ist eine weitere Lohnsteuerkarte zu beantragen. Die Steuerabgaben werden dann jedoch höher, weshalb sich eine Nebentätigkeit nicht immer lohnt. gefragt von Chrisi am 13.09.2009 um 02.59 Uhr 0x 0x beantwortet von Geigero am 14.09.2009 um 00.52 Uhr Der Verlust der Arbeit ist sehr schwer zu verkraften, doch zum Glück wird man vom sozialen Netz aufgefangen. Der Staat unterstützt bekanntlich jeden bis zu einem bestimmten Grad. Wer arbeitslos wird, der hat ein Jahr Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt von dem vorherigen Einkommen ab. In der Regel sind es 67 % davon. Zum anderen sind Arbeitslose berechtigt, dazu zu verdienen, wobei das im Maßen bleiben muss. Dazu verdient werden darf nicht mehr als 400 Euro. Wer mehr verdient, der muss mit Steuern rechnen.
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