 |
 |
 |
 |
 |
 |
| |
|
|
|
 |
Fragen zum Thema: Kuendigunggefragt von Bambam am 18.09.2009 um 00.15 Uhr 0x 0x beantwortet von Gera am 18.09.2009 um 10.49 Uhr Eine außerordentliche Kündigung wird bei Versicherungen angewendet, um schnellstmöglich den Versicherungsträger zu wechseln. Allerdings hat man nicht immer die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung vorzulegen, da es nur unter bestimmten Bedingungen geht. Wenn der eigene Versicherungsträger den Beitragssatz erhöht, dann kann eine solche außerordentliche Kündigung vorgelegt werden. Während bei einer normalen Kündigung die Kündigungsfrist zu berücksichtigen ist, kann bei einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von zwei Monaten das Verhältnis beendet werden. gefragt von Chomo am 17.09.2009 um 22.41 Uhr 0x 0x beantwortet von Yoo am 18.09.2009 um 02.33 Uhr Krankenversicherungen werden abgeschlossen und können auch gekündigt werden. Wann kann das gemacht werden? Im Prinzip kann jeder dann kündigen, wenn er mit seinem Versicherungsträger nicht zufrieden ist. Allerdings muss dabei die Kündigungsfrist beachtet werden. Gekündigt wird in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres, nicht zum Ende des Kalenderjahres. Andere Regelungen herrschen bei der außerordentlichen Kündigung, die dann eingereicht werden kann, wenn zum Beispiel der Versicherungsträger die Beiträge erhöht. Geschieht das, dann kann innerhalb von zwei Monaten gekündigt werden.
|
 |
 |