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Fragen zum Thema: Krankheitgefragt von Barabas am 16.09.2009 um 07.42 Uhr 0x 0x beantwortet von Flaute am 16.09.2009 um 22.29 Uhr In der Tat gibt es einen Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Letzter wurde für diejenigen konzipiert, die nicht zu den gesetzlich Versicherten gehören. Das sind zum Beispiel Selbständige oder Freiberufler. Sie müssen sich ebenfalls gegen den Krankheitsfall absichern! Der Unterschied beruht aber auch noch auf den Leistungen, die im Falle der privaten Krankenversicherung viel besser sind. Zum anderen genießen Privatversicherte diverse Privilegien, von denen gesetzlich Versicherte nur träumen können. Das wird dann offensichtlich, wenn man beim Arzt im Wartesaal sitzt und mitbekommt, dass manche Personen gar nicht so lange warten müssen, bis sie drankommen. gefragt von Ragazza am 16.09.2009 um 03.23 Uhr 0x 0x beantwortet von Markos am 16.09.2009 um 21.29 Uhr Wenn eine Frau in der Familienversichert war, es jedoch zu Scheidung kommt, dann bleibt im Grunde genommen nur noch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Freiwillig versichert sind alle, die nicht zu den gesetzlich als auch Privatversicherten gehören. In der freiwilligen Krankenversicherung geht es ebenfalls um Tarife, in die jeder Versicherte eingestuft wird. Der Beitrag fällt pauschal an und hängt von dem jeweiligen Tarif ab. Die Leistungen sind jedoch mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung identisch. Für Frauen ohne Arbeit wird die freiwillige kaum zu finanzieren sein. Diejenigen, die eine Beschäftigung finden, werden ohnehin sozialversichert, sodass sie sich um die Krankenversicherung keine Sorgen zu machen brauchen.
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