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Fragen zum Thema: Krankenversicherunggefragt von Jackie am 14.09.2009 um 03.43 Uhr 0x 0x beantwortet von Trichter am 14.09.2009 um 05.09 Uhr Auch wenn man sich manchmal angesichts der Krankenversicherungskosten wünscht, die Krankenversicherung über Bord zu werfen, kann das nicht getan werden. Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht, und keiner kommt um sie herum. Wenn man arbeitslos ist und kein Geld hat, dann hat man immer noch die Möglichkeit, Hartz IV zu beantragen. In diesem Rahmen wird auch die Krankenversicherung vom Staat gewährleistet. Wer kein Hartz IV beantragt, der muss sich freiwillige versichern, was noch viel teurer wird. gefragt von Mihi am 17.09.2009 um 01.25 Uhr 0x 0x beantwortet von gast am 08.01.2010 um 10.59 Uhr Ich muss meinem Vorredner -Mamana- korrigieren, wird ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden, ist der Betreffende, auch vorher privat Krankenversicherte, wieder Pflichtversichert nach SGB 5 und MUSS in die gestzliche KV zurück. Es gibt und gab noch die Regelung, dass der jenige das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben darf, aber auch das ist eine Auslegungssache. Der Weg in eine private Krankenversicherung sollte dennoch gut überlegt sein, er ist nict immer von Vorteil. 0x beantwortet von Mamana am 17.09.2009 um 02.28 Uhr Die Tarife der freiwilligen Krankenversicherung können hoch sein, vor allem dann, wenn man in einen anderen Tarif eingestuft wird, der an einen höheren Beitrag geknüpft ist. Es gibt Tarife der privaten Krankenversicherung, die lukrativer sind, doch ist es dennoch nicht zu empfehlen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Der Grund dafür liegt darin, dass danach keinen Weg zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Auch wenn daraufhin ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden wird, muss man in der privaten Krankenversicherung bleiben. Und diese ist zumeist teurer. gefragt von Reimund am 17.09.2009 um 22.35 Uhr 0x 0x beantwortet von Dimam am 18.09.2009 um 16.38 Uhr Eine Anwartschaft kann sich im Gesundheitswesen durchaus lohnen. Geht es um die Krankenversicherung dann ist man entweder gesetzlich oder privat versichert. Wer gesetzlich versichert ist, sich aus welchem Grund auch immer davon befreit, der kann danach nicht mehr gesetzlich versichert werden, sondern nur privat. Das ist aber in der Regel teurer. Wenn man nun zum Beispiel beabsichtigt, ins Ausland zu gehen, um dort zu arbeiten, muss man sich entscheiden, ob man die gesetzliche Krankenversicherung kündigt oder nicht. Wenn man aber die Anwartschaft abschließt, dann spart man sich die Kopfschmerzen. Kommt man nach dem Auslandsaufenthalt zurück, kann man mittels der Anwartschaft wieder eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. gefragt von Famos am 12.09.2009 um 11.07 Uhr 0x 0x beantwortet von Vasja am 13.09.2009 um 00.13 Uhr Beamte befinden sich in der glücklichen Lage, dass sie im Grunde genommen überhaupt keine Krankenversicherung abschließen müssen. Als Staatsdiener genießen sie eine Grundversorgung, die ihnen garantiert wird. Allerdings reicht das manchen nicht aus. Und wenn das der Fall ist, dann können Beamte durchaus eine private Krankenversicherung abschließen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen, wenn sie bevorzugt wird. Der Tarif ist etwa dem gleich, in den auch Freiberufler eingestuft werden. gefragt von Lorenzo am 15.09.2009 um 12.22 Uhr 0x 0x beantwortet von Kasta am 15.09.2009 um 19.03 Uhr Ob nun die private Krankenversicherung besser ist als die gesetzliche Krankenversicherung ist eine berechtigte Frage! Die Antwort kann pauschal nicht gegeben werden, da man das aus den verschiedensten Blickwinkel sehen kann. Fest steht, dass die private Krankenversicherung bessere und umfangreichere Leistungen garantiert. Zum anderen genießen Privatversicherte diverse Privilegien, die ebenfalls sehr angenehm sind. Doch die private Krankenversicherung hat einen Nachteil: sie ist zumeist teuer! Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist hervorzuheben, dass sie auf dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit beruht und somit Menschen schützt, die zu den Randgruppen der Gesellschaft gehören. gefragt von Sigi am 11.09.2009 um 19.12 Uhr 0x 0x beantwortet von Garambo am 12.09.2009 um 01.19 Uhr Die AOK, also die Allgemeine Ortskrankenkasse, ist eine Einrichtung, die von der Rechtsform her eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Sie ist somit eine gesetzliche Krankenversicherung, die in Deutschland fünfzehn Mal vorhanden ist. In fast jedem Bundesland ist eine Allgemeine Ortskrankenkasse präsent, wobei jede von ihnen selbständig ist. Obwohl die AOK eine gesetzliche Krankenkasse ist, bedeutet das nicht, dass sie keine privaten Versicherungsprodukte an den Mann bringt. Sie bietet zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung als auch diverse Zusatzversicherungen, die allesamt als private Krankenversicherungen zu verstehen sind. Und hierbei legt die AOK die Konditionen selber fest. gefragt von Malche am 18.09.2009 um 04.25 Uhr 0x 0x beantwortet von Siegfried am 19.09.2009 um 13.18 Uhr Arbeitslose haben es schwer im Leben, doch sie werden vom Staat unterstützt. Schließlich versteht sich Deutschland als Sozialstaat, der seine Bürger nicht im Stich lässt. Das ist ein großer Vorteil, sodass jeder noch existentiell angemessen leben kann. Und natürlich ist auch die Krankenversicherung abgedeckt, sofern Hartz IV bezogen wird oder das Arbeitslosengeld. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass kein Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Arbeitslosen gemacht wird. Die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit, sodass Arbeitslose sich keine Sorgen zu machen brauchen. gefragt von Jamas am 15.09.2009 um 21.12 Uhr 0x 0x beantwortet von Tiran am 17.09.2009 um 02.16 Uhr Beamte haben bekanntlich einen besonderen Status, was damit zusammenhängt, dass sie sich als Staatsdiener verstehen. Demnach profitieren sie von vielen Vorteilen und Privilegien, von denen andere nur träumen können. Zu den Vorteilen gehört auch, dass sie keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen müssen. Ihnen wird eine Grundversorgung garantiert. Wenn ihnen die Grundversorgung nicht ausreicht, dann können sie diese mit der privaten oder freiwilligen Krankenversicherung ergänzen. Eine private Krankenversicherung müssen sie jedoch nicht abschließen, das heißt, sie sind nicht dazu gezwungen. gefragt von Chomo am 17.09.2009 um 22.41 Uhr 0x 0x beantwortet von Yoo am 18.09.2009 um 02.33 Uhr Krankenversicherungen werden abgeschlossen und können auch gekündigt werden. Wann kann das gemacht werden? Im Prinzip kann jeder dann kündigen, wenn er mit seinem Versicherungsträger nicht zufrieden ist. Allerdings muss dabei die Kündigungsfrist beachtet werden. Gekündigt wird in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres, nicht zum Ende des Kalenderjahres. Andere Regelungen herrschen bei der außerordentlichen Kündigung, die dann eingereicht werden kann, wenn zum Beispiel der Versicherungsträger die Beiträge erhöht. Geschieht das, dann kann innerhalb von zwei Monaten gekündigt werden. gefragt von Digi am 16.09.2009 um 12.16 Uhr 0x 0x beantwortet von Polizist am 17.09.2009 um 16.20 Uhr In die private Krankenversicherung möchten viele Pflichtversicherte wechseln, was auch möglich ist, jedenfalls theoretisch. Dafür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt werden. Um den Wechsel vollziehen zu können, muss das eigene Bruttoeinkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten. Wenn das der Fall ist, muss ein Antrag gestellt werden. Allerdings sollte jeder wissen, dass der Rückwechsel nur schwer möglich ist. Meistens kann das erst dann getan werden, wenn man wieder arbeitslos wird. gefragt von dollargirl am 06.10.2009 um 20.29 Uhr 0x 0x beantwortet von gast am 07.10.2009 um 16.16 Uhr Der Minijob ist eine Tätigkeit, die geringfügig ist. Meistens arbeitet man nicht mehr als 12 bis 15 Stunden die Woche. Der Arbeitnehmer erhält den Lohn in voller Summe und muss keine Beiträge hinsichtlich der Sozialversicherung leisten. Somit fällt eine gesetzliche Kranenversicherung weg. Um sich zu versichern, muss man entweder eine freiwillige Krankenversicherung abschließen oder jung genug sein, um in die Familienkrankenversicherung aufgenommen werden zu können. gefragt von Lärm am 09.10.2009 um 19.31 Uhr 0x 0x beantwortet von Clarissima am 10.10.2009 um 17.26 Uhr Der Beitragssatz für die Krankenversicherung ist im Juli um 0,6 % gefallen, doch das ist kein positives Signal für die Krankenkassen, die dadurch niedrige Einnahmen haben. Sie haben ohnehin starke Probleme, sich zu finanzieren, und werden wohl Zusatzbeiträge anfordern. Nach der neusten Regelung, dürfen die Zusatzbeiträge 1 % nicht übersteigen, sodass mit einer Zuzahlung von etwas acht Euro zu rechnen ist. Wann genau der Zusatzbeitrag gezahlt werden muss, ist noch nicht klar. gefragt von Vicki am 08.10.2009 um 16.38 Uhr 0x 0x beantwortet von Envelop am 09.10.2009 um 19.08 Uhr Wenn jemand mit seiner Freundin zusammenwohnt, jedoch noch nicht verheiratet ist, dann stellen beide eine Bedarfsgemeinschaft. Auf die Übernahme der Krankenversicherung hat man daher Anspruch, wenn man bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und sozialversichert ist. Allerdings kann es in der Tat dazu kommen, dass die Agentur für Arbeit das die Krankenversicherung streicht und von der Freundin fordert, dass sie die Krankenversicherung für den Partner übernimmt. Dann muss eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen ist, die in der Regel nicht billig ist. Mit mehr als 100 Euro ist dann auf jeden Fall zu rechnen.
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