beantwortet von Richard am 16.09.2009 um 22.16 Uhr
Unter einer Kommanditgesellschaft, die auch mit KG abgekürzt wird, versteht man einen Betrieb der privaten Rechts. Für eine Kommanditgesellschaft ist es typisch, dass sie der Kapitalgesellschaft sehr nahe steht. Dennoch handelt es sich noch um eine Personengesellschaft. In einer Kommanditgesellschaft gibt es einen Komplementär, das heißt eine Person, die mit ihrem ganzen Vermögen handelt. Alle anderen Gesellschafter, die involviert sind, haften lediglich mit dem Kapital, das sie in die Gesellschaft investiert haben. Sie heißen hingegen Kommanditisten.