Ja muss um "Erlaubnis" Fragen und zwar beim alten amt, gleichzeitig würde ich dann gleich da Fragen ob man die Grundsicherung neu beantragen muss denke aber nicht, da das alte Amt dies weiter leiten sollte ans neues, sofern man die darum bittet. Falls die betreffende Person das nicht selbst erledigen kann, sollte diese eine vollmacht auschreiben damit dann eine andere Person die erforderlichen Gänge erledigen kann. Ist nie verkehrt sowas im Notfall in der Hand zu haben.