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Fragen zum Thema: Grundschuldgefragt von Trampampam am 15.09.2009 um 06.21 Uhr 0x 0x beantwortet von Travolta am 15.09.2009 um 22.46 Uhr Die Grundschuld ist eine Schuldverschreibung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Kommt es dazu, dass der Schuldner nicht seine Schulden zurückzahlen kann, erwirbt der Gläubiger die Grundschuld und somit das Recht, aus dem Grundstück des Schuldners eine Geldzahlung zu fordern. Der Notar spielt insofern eine Rolle, als die Übertragung der Grundschuld an den Gläubiger bei ihm erfolgt. Beide Parteien müssen ihre Unterschrift setzen, was auch der Notar tut, um den Wechsel perfekt zu machen. gefragt von Libero am 16.09.2009 um 15.21 Uhr 0x 0x beantwortet von Lidi am 17.09.2009 um 07.38 Uhr Der Grundschuldbrief ist eine Form der Grundschuld, die bekanntlich eine Schuldverschreibung ist. Sie stellt ein Recht dar, das Grundstück des Schuldners versteigern zu dürfen, wenn dieser nicht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Normalerweise wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Kommt es zur Abtretung der Grundschuld an den Gläubiger, dann erfolgt das ebenfalls im Grundbuch. Der Grundschuldbrief stellt eine flexible Form dar, weil er lediglich an den Gläubiger übergeben zu werden braucht, um diesen zum Besitzer der Grundschuld zu machen. gefragt von Maar am 18.09.2009 um 21.33 Uhr 0x 0x beantwortet von Cicero am 19.09.2009 um 01.39 Uhr Als Grundschuld wird eine Schuldverschreibung genannt, welche Banken an Kredite binden. Das sind natürlich Kredit, die für Immobilien genutzt werden. Eingetragen wird eine Grundschuld in das Grundbuch und stellt somit für die jeweilige Bank eine Sicherheit dar. Kommt es dazu, dass der Kreditnehmer bzw. der Schuldner nicht mehr den Kredit zurückzahlen kann, dann erwirbt der Gläubiger die Grundschuld und erhält somit das Recht, dessen Grundstück zu versteigern, um an sein Geld zu kommen. gefragt von Lishee am 14.09.2009 um 04.38 Uhr 0x 0x beantwortet von Seidel am 14.09.2009 um 06.51 Uhr Die Grundschuld ist ein Begriff aus dem Finanz- bzw. Kreditwesen, wo sie ein Recht darstellt, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Ein Kreditnehmer übernimmt die Grundschuld und steht damit unter Druck, da er bei Fehlschlagung der Rückzahlung sein Grundstück verlieren kann. Kommt es tatsächlich zu diesem Szenarium, dann erwirbt der Gläubiger die Grundschuld. Genau das Gleiche stellt die Hypothek dar. Auch diese stellt das gleiche Recht dar. Der Unterschied besteht darin, dass die Hypothek ein an die Förderung gebundenes Recht darstellt. Die Grundschuld aber nicht.
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