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Fragen zum Thema: Freiberuflergefragt von Libermann am 13.09.2009 um 01.02 Uhr 0x 0x beantwortet von Jamas am 13.09.2009 um 09.52 Uhr Beamte sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Aufgrund ihres Status ist ihnen eine Grundversorgung garantiert. Wenn sie aber eine freiwillige Krankenversicherung zusätzlich abschließen möchten, dann werden sie in einen Beamtentarif eingestuft. Dieser unterscheidet sich natürlich von dem Tarif, in den Freiberufler eingestuft werden. In Bezug auf die Beitragshöhe jedoch ändert sich recht wenig. Freiberufler und Beamte haben den gleichen Pauschalbeitrag zu leisten, obwohl auch das immer von dem jeweiligen Versicherungsträger abhängt. gefragt von Frager am 16.09.2009 um 01.20 Uhr 0x 0x beantwortet von Oho am 16.09.2009 um 16.11 Uhr Als Freiberufler werden Menschen bezeichnet, die einen freien Beruf ausüben. Ein solcher freier Beruf ist im Grunde genommen eine Tätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Meistens sind es künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, erzieherische, journalistische oder sonstige schöpferischen Tätigkeiten. Der Freiberufler kümmert sich eigenständig um Auftraggeber und erbringt Dienstleistungen. Oft dienen diese Leistungen der Allgemeinheit, was zum Beispiel für künstlerische Tätigkeiten gilt. gefragt von Variant am 13.09.2009 um 17.16 Uhr 0x 0x beantwortet von Vilie am 14.09.2009 um 00.03 Uhr Vorteile gibt es, wenn man einen freien Beruf ausübt. Doch zunächst muss geprüft werden, ob es sich überhaupt um einen freien Beruf handelt. Und das tut das Finanzamt. Wird entschieden, dass es sich um einen typischen freien Beruf handelt, um einen sogenannten Katalogberuf, dann müssen keine Gewerbesteuern gezahlt werden. Das gilt nur für gewerbliche Berufe. Der Freiberufler ist nur verpflichtet, seinen Umsatz bzw. sein Einkommen zu versteuern. Dadurch kann viel gespart werden! gefragt von Trikardo am 18.09.2009 um 17.34 Uhr 0x 0x beantwortet von Treibholz am 19.09.2009 um 15.58 Uhr Freiberufler, Menschen also, die Tätigkeiten ausüben, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, müssen sich gegen den Krankheitsfall versichern – so viel steht fest! Zu den gesetzlichen Pflichtversicherten können sie nicht gezählt werden. Sie können sich entweder privat oder freiwillig versichern. Ein Zwang besteht dabei nicht – die Wahl liegt in der Hand der Freiberufler. Die freiwillige Krankenversicherung umfasst einen Leistungsumfang, der mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung identisch ist. Die private Krankenversicherung garantiert größere Leistungen, kann aber teurer ausfallen. gefragt von Rumbold am 09.10.2009 um 16.40 Uhr 0x 0x beantwortet von Lamposta am 10.10.2009 um 20.33 Uhr Eine Künstlersozialversicherung bleibt nicht nur auf Künstler beschränkt, sondern gilt auch für Publizisten. Als solche werden zum Bespiel Journalisten oder Schriftsteller bezeichnet. Aber auch Autoren wissenschaftlicher Texte oder Übersetzer gehören zu Publizisten. Als Künstler gelten hingegen Musiker oder Menschen, die darstellende oder bildende Kunst darstellen. Aber auch diejenigen, die Kunst oder Musik lehren, können eine Künstlersozialversicherung abschließen. Und manche machen das, wenn ihnen der Status eines Freiberuflers zu unsicher ist.
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