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Fragen zum Thema: Foerderunggefragt von Milch am 13.09.2009 um 18.25 Uhr 0x 0x beantwortet von Lisa am 13.09.2009 um 19.37 Uhr Als BAföG wird eine Ausbildungsförderung des Staates bezeichnet, von der sowohl Studenten als auch Schüler Gebrauch machen können, wenn die Bedingungen erfüllt werden. Auf jeden Fall wird immer geprüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, eine Ausbildungsförderung zu erhalten. Gemessen wird das immer am Einkommen der Eltern. Studenten müssen das BAföG nach dem Abschluss ihres Studiums zurückzahlen, jedoch nur zur Hälfte. Es gibt aber auch Personengruppen, die das BAföG nicht zurückzahlen müssen. Dazu gehören Schüler, die ihr Abitur nachholen. gefragt von Jammer am 12.10.2009 um 17.29 Uhr 0x 0x beantwortet von gast am 14.11.2009 um 19.45 Uhr Sehr gutes Bafög-Forum:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Da mal fragen. ... 0x beantwortet von Manager am 12.10.2009 um 20.54 Uhr Der Fachrichtungswechsel kann ein Grund sein, warum BAföG gestrichen wird. Doch das bedeutet lediglich, dass ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf eine Ausbildungsförderung besteht, nicht, dass vorher kein Anspruch bestanden hat. Das ist nicht der Fall, und weil es nicht der Fall ist, muss das Geld auch nicht während des Studiums zurückgezahlt werden. Es gilt die übliche Regel, dass die Rückzahlung nach dem Studium vorgenommen werden kann. Es ist die Hälfte zurückzuzahlen, wobei in einem solchen Fall die Summe geringer ist.
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