Wer die Elternzeit beantragt, um Sorge für das eigene Kind zu tragen bzw. um es zu erziehen, der kann den Wunsch, sich weiterzubilden, durchaus realisieren. Gesetzliche Schranken gibt es dabei nicht. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Leitet der Arbeitgeber selber Maßnahmen zur Weiterbildung ein, die sowohl im Betrieb als auch in anderen Einrichtungen stattfinden könne, so können daran auch Personen teilnehmen, die Elternzeit beantragen.