Als Auszubildender hat man nicht große Einkünfte, sodass sich viele einen Nebenverdienst wünschen, um finanziell besser über die Runden kommen. Viele fragen sich daher ob, ein Nebenverdienst überhaupt ausgeführt werden kann. Das kann in der Tat getan werden. Neben der Ausbildung darf man durchaus einen Minijob haben, der nicht versteuert wird. Als Tätigkeiten eignen sich Jobs in der Gastronomie, weil dort sowohl am Wochenende als auch abends gearbeitet werden kann. Und nur dann haben Auszubildende eigentlich Zeit, um einer anderen Beschäftigung nachzugehen.