beantwortet von Manager am 13.09.2009 um 06.48 Uhr
Öffentlich-rechtliche Betriebe sind alle Betriebe, die keine rechtlich selbständige Betriebe darstellen. Das sind vor allem Betriebe, die keine eigene Rechtsform haben und hingegen ein Teil der allgemeinen Verwaltung darstellen. Ein Beispiel dafür wäre vielleicht die städtische Müllabfuhr. Aber auch Krankenversicherungen gehören dazu, weil sie ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts darstellen. In diese Reihe gehören ferner Stiftungen oder Anstalten. Als Träger fungieren entweder Gemeinden, Länder oder der Bund.
Betriebskrankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und sind somit Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind daher nicht mit privaten Unternehmen zu verwechseln. Es ist richtig, dass Betriebskrankenkassen früher für einzelne Betriebe zuständig, was bedeutete, dass alle Arbeitnehmer eines Unternehmens bzw. eines Betriebs bei der ein und derselben Betriebskrankenkasse versichert waren. Das hat sich jedoch mittlerweile geändert, sodass Betriebskrankenkassen ihre Türen für Versicherte aus den verschiedensten Betrieben öffnen.