Von der Steuer abgesetzt werden können zum Beispiel Beitragsleistungen im Rahmen einer privaten Altersvorsorge. Zum anderen können Aufwendungen bzw. Ausgaben abgesetzt werden, die mit dem eigenen Geschäft in Verbindung stehen. Wer eine Firma führt, der kann diverse Kosten natürlich absetzen, die dabei anfallen. Der Besuch von Verwandten gehört in den privaten Bereich, für den der Staat nicht verantwortlich ist. Deshalb können private Besuche nicht von der Steuer abgesetzt werden. Andererseits könnte man leicht Missbrauch betreiben. Denn manche besuchen ihre Verwandten sehr oft!