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Fragen zum Thema: Beteiligunggefragt von Manager am 18.09.2009 um 15.56 Uhr 0x 0x beantwortet von Harama am 19.09.2009 um 07.13 Uhr Dass sich der Arbeitgeber an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen muss, ist völlig richt. Der Arbeitnehmer wird also nicht alleine gelassen. Wenn zum Beispiel der Krankenversicherungsbeitragssatz bei 14,9 % liegt, dann entfallen sowohl auf den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber 6,95 %. Das ist auch im Fall der Rentenversicherung nicht anders. Aufgrund dieser Lohnnebenkosten neigen Arbeitgeber dazu, ihre Arbeiter schwarz einzustellen. Denn das rentiert sich viel eher. gefragt von Manager am 15.09.2009 um 01.15 Uhr 0x 0x beantwortet von Lishee am 15.09.2009 um 08.26 Uhr Alle Einkünfte, die erzielt werden, unterliegen der Steuerfrist. Das ist in Deutschland so geregelt, sodass keiner drum herum kommt. Wer an einem Stadtfest beteiligt ist und einen bestimmten Ertrag erzielt, der muss auch Steuern leisten. Das es sich nicht um Erträge aus Kapital-, das heißt aus Anlagegeschäften handelt, liegt die Steuerlast unter 30 %. Nicht zu versteuern sind Erträge, die nicht über den Steuerfreibetrag gehen. Diese Summe kann voll eingesteckt werden.
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