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Fragen zum Thema: Beitragssatzgefragt von Dacko am 15.09.2009 um 15.53 Uhr 0x 0x beantwortet von Willi am 15.09.2009 um 17.59 Uhr Sozialversicherungsabgaben leisten alle Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen eingestellt sind. Die Höhe der Beiträge, welche monatlich anfallen, wird anhand des Bruttoeinkommens berechnet, auf welche der jeweilige Beitragssatz berechnet wird. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung liegt bei 1,95 %, und auch der der Arbeitslosenversicherung ist nicht viel höher. Er liegt zur Zeit bei 2,8 %. Höher ist der Beitragssatz der Krankenversicherung und liegt zur Zeit bei 14,9 %. Am höchsten ist jedoch der Beitragssatz der Rentenversicherung und ist mit 19,9 % der Spitzenreiter. gefragt von Quso am 15.09.2009 um 18.08 Uhr 0x 0x beantwortet von Alfons am 16.09.2009 um 03.30 Uhr Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird neuerdings vom Gesetzgeber vorgegeben. Anfang des Jahres lag er noch bei 15,5 %, doch das änderte sich im Juli. Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftkrise sollten die Bürger entlastet werden. Der Beitragssatz sank um 0,6 % und liegt nun bei 14,9 %, Mit einer Erhöhung ist daher in nächster Zeit kaum zu rechnen, doch kann das immer passieren. Es ist gut möglich, dass er schon wieder im nächsten Jahr angehoben, auf jeden Fall aber dann, wenn die Finanzkrise vorbei ist. gefragt von Garant am 12.09.2009 um 00.14 Uhr 0x 0x beantwortet von Alajka am 13.09.2009 um 00.15 Uhr Früher legten die Krankenkassen ihre Beitragssätze selber fest! Und die Beiträge wurden so berechnet, dass der Beitragssatz auf das Bruttoeinkommen berechnet wurde. Daran hat sich auch nichts nach der Gesundheitsreform geändert, denn dieses Prinzip ist ja das Wesen des Sozialstaates, als welchen sich Deutschland versteht. Was sich geändert hat, ist, dass nun der Gesetzgeber den Beitragssatz festlegt. Dieser ist jetzt einheitlich und wird immer noch auf das Bruttoeinkommen eines jeden Versicherten berechnet.
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