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Fragen zum Thema: Ausbildunggefragt von Linie am 11.09.2009 um 21.18 Uhr 0x 0x beantwortet von Amico am 12.09.2009 um 09.26 Uhr Stellt sich heraus, dass ein Student BAföG bezogen hat, obwohl er im Grunde genommen keinen Anspruch hatte, dann muss der ganze Betrag zurückgezahlt werden. Wer mehrere Jahre jeden Monat eine Ausbildungsförderung erhielt, der muss eine hübsche Summe zurückzahlen. Von einem Studenten ist nicht zu erwarten, dass er einen solchen Betrag auf einmal auszahlen kann. Deswegen wird ihm die Möglichkeit gegeben, die Schulden in monatlichen Raten zu tilgen. gefragt von Richard am 11.09.2009 um 14.22 Uhr 0x 0x beantwortet von Lary am 11.09.2009 um 21.24 Uhr Ja, einen elternunabhängiges BAföG gibt es! Normalerweise wird das Einkommen der Eltern eines Antragstellers geprüft, um zu ermitteln, ob überhaupt Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht. Verdienen die Eltern genug gelt, dann wird davon ausgegangen, dass sie auch die Ausbildung des eigenen Kindes finanzieren können. Beim elternunabhängigen BAföG wird das Einkommen der Eltern nicht geprüft, weil es nicht relevant ist. Allerdings muss der Antragsteller vorher fünf Jahre am Stück gearbeitet haben, um vom elternunabhängigen BAföG profitieren zu können. gefragt von Sepp am 16.09.2009 um 10.47 Uhr 0x 0x beantwortet von Siesta am 17.09.2009 um 17.09 Uhr Das Kindergeld ist eine Unterstützung von Familien, in denen Kinder vorhanden sind. Die Höhe des Kindergeldes ist gestaffelt, sodass die jüngeren Kinder einen größeren Betrag erhalten. Das heißt, dass die Eltern für sie einen größeren Betrag erhalten. Das wird solange getan, bis das Kind nicht selber anfängt, für ein Einkommen zu sorgen. Es darf nur bis zu einem bestimmten Betrag verdienen, damit das Kindergeld weitergezahlt werden kann. Zum anderen gibt es eine Altersbeschränkung. Wer älter als 26 Jahre alt ist, dem wird auch kein Kindergeld gezahlt. Wer sich in der Ausbildung befindet, der muss nur die Bedingungen erfüllen, die oben genannt wurden. Ansonsten besteht in dieser Hinsicht kein Problem. gefragt von Lishee am 18.09.2009 um 18.43 Uhr 0x 0x beantwortet von Alaska am 19.09.2009 um 02.51 Uhr Als Auszubildender hat man nicht große Einkünfte, sodass sich viele einen Nebenverdienst wünschen, um finanziell besser über die Runden kommen. Viele fragen sich daher ob, ein Nebenverdienst überhaupt ausgeführt werden kann. Das kann in der Tat getan werden. Neben der Ausbildung darf man durchaus einen Minijob haben, der nicht versteuert wird. Als Tätigkeiten eignen sich Jobs in der Gastronomie, weil dort sowohl am Wochenende als auch abends gearbeitet werden kann. Und nur dann haben Auszubildende eigentlich Zeit, um einer anderen Beschäftigung nachzugehen. gefragt von Jim-Bim am 12.10.2009 um 15.40 Uhr 0x 0x beantwortet von Mili am 12.10.2009 um 21.29 Uhr Die Berufsausbildungsförderung, abgekürzt mit BAföG, gibt es in der elternabhängigen Form als auch in der elternunabhängigen. Studenten können sowohl die eine oder andere Form wahrnehmen, sofern die Bedingungen stimmen. Die Ausbildungsförderung, von der man profitiert, wenn der zweite Bildungsweg eingeschlagen wird, ist elternunabhängig. Das ist auch der große Vorteil dieser speziellen Förderung. Das ist jedoch nicht der einzige Vorteil, denn das Geld, welches der Studierende erhält, muss nicht einmal zurückgezahlt werden.
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