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Fragen zum Thema: Arbeitsplatzgefragt von Lump am 08.10.2009 um 03.00 Uhr 0x 0x beantwortet von Nimar am 08.10.2009 um 11.56 Uhr Das Aufladen eines Handys auf dem Arbeitsplatz würde man nicht unbedingt als Diebstahl bezeichnen, gleichwohl sind Fälle bekannt, bei denen Arbeitnehmer genau deswegen entlassen wurden. Im Grunde genommen handelt es sich immer um Diebstahl, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, das schließlich unterlaufen wird. In Bezug auf den Strom gibt es ein solches Vertrauensverhältnis nicht, weshalb man das Aufladen des Handys nicht als Diebstahl betrachten darf. gefragt von Umo am 13.10.2009 um 12.12 Uhr 0x 0x beantwortet von Dagar am 14.10.2009 um 19.59 Uhr Die einen sprechen sich für, die anderen gegen den gesetzlichen Mindestlohn aus! Wer die Einführung nicht will, das sind die, die davon ausgehen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet. Wenn die Unternehmen nämlich gezwungen sind, einen Mindestlohn zu zahlen, dann stellen sie keine weiteren Arbeitnehmer ein, um zu sparen bzw. um sparsam mit dem eigenen Kapital umzugehen. Liberale Parteien sehen darüber hinaus darin zu große Eingriffe des Staates in den Markt, weshalb sie sich auch gegen ihn aussprechen. Das gilt auch für die Konservativen, die eine solche Neuheit nicht in der Politik ausprobieren wollen.
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