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Fragen zum Thema: Arbeitgebergefragt von Manager am 18.09.2009 um 15.56 Uhr 0x 0x beantwortet von Harama am 19.09.2009 um 07.13 Uhr Dass sich der Arbeitgeber an den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligen muss, ist völlig richt. Der Arbeitnehmer wird also nicht alleine gelassen. Wenn zum Beispiel der Krankenversicherungsbeitragssatz bei 14,9 % liegt, dann entfallen sowohl auf den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber 6,95 %. Das ist auch im Fall der Rentenversicherung nicht anders. Aufgrund dieser Lohnnebenkosten neigen Arbeitgeber dazu, ihre Arbeiter schwarz einzustellen. Denn das rentiert sich viel eher. gefragt von Frager am 16.09.2009 um 09.36 Uhr 0x 0x beantwortet von Richard am 17.09.2009 um 18.27 Uhr Ein Tarif ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Vertrag bzw. Vertragsbedingungen. Kommt es zu einem Arbeitsverhältnis, dann halten sich die Beteiligten an die Vertragsbedingungen bzw. Tarifbedingungen, welche die Leistungen beider Parteien definieren. Zu dem Tarifvertrag kommt es dann, wenn sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf die Bedingungen einigen. Tarife können für einzelne Gebiete gelten, aber auch für das ganze Bundesgebiet. Letztere werden auch Flächentarife genannt. gefragt von Lary am 18.09.2009 um 09.42 Uhr 0x 0x beantwortet von Rambo am 19.09.2009 um 08.40 Uhr Arbeitnehmer können durchaus als Kreditgeber in Frage kommen. Sie vergeben sogar gerne Kredite, was nicht ohne Hintergedanken ist. Arbeitgeber binden auf diese Weise ihre Arbeitnehmer an sich. Denn der Kredit ist an die Bedingung gebunden, dass bei einer Kündigung die ganze Kreditrestsumme auf einmal zurückgezahlt werden muss. Da es sich aber oft um riesige Beträge handelt, wird es sich ein Arbeitnehmer, der einen Kredit aufgenommen hat, zweimal überlegen, ob er eine Kündigung einreicht. In Bezug auf die Konditionen kommt es wie überall zu gravierenden Unterschieden. Denn die Arbeitgeber verfolgen hierbei unterschiedliche Strategien. gefragt von Mitras am 14.09.2009 um 20.38 Uhr 0x 0x beantwortet von Salamanka am 16.09.2009 um 05.45 Uhr Im Krankheitsfall braucht sich ein Arbeitnehmer keine Sorgen zu machen, dass er am Einkommen einbüßen muss. Zwei, drei Tag sind zu verkraften, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, das volle Einkommen zu zahlen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer für längere Zeit ausfällt. Dafür muss natürlich ein Grund vorliegen, und der Ausfall muss vom Arzt bestätigt werden. Allerdings hat die Weiterzahlung des Einkommens auch mal ein Ende. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sechs Wochen lang das Einkommen zu zahlen, danach ist er davon rechtlich befreit. gefragt von Laros am 09.10.2009 um 06.09 Uhr 0x 0x beantwortet von Anne am 09.10.2009 um 18.58 Uhr Die Krankenversicherung wird bekanntlich durch Beitragszahlungen finanziert, die nicht nur die Versicherten zu leisten haben, sondern auch die Arbeitgeber. Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der am Juli bei 14,9 % liegt. Eigentlich hat der Arbeitgeber die Hälfte zu zahlen, doch momentan fallen auf ihn sieben Prozent an. Die Arbeitnehmer bzw. die Versicherten müssen hingegen mit 7,9 % leben. gefragt von Malais am 12.10.2009 um 21.39 Uhr 0x 0x beantwortet von Cairo am 14.10.2009 um 05.09 Uhr Die Gesundheitsreform wurde am 1. Januar diesen Jahres umgesetzt und ist somit recht frisch. Mit einem Rückwertstrend ist nicht unbedingt zu rechnen, gleichwohl wird die neue Regierung einige Änderungen vornehmen. Vorzustellen ist zum Beispiel, dass künftig in den Gesundheitsfonds nur der Arbeitgeberanteil fließt, während der Beitragssatz für die Versicherten, das heißt für die Arbeitnehmer, von den Krankenkassen selbst festgelegt wird. gefragt von Alien am 06.10.2009 um 01.06 Uhr 0x 0x beantwortet von Zambo am 06.10.2009 um 20.50 Uhr Die Lohnnebenkosten sind den Arbeitgebern schon längst ein Dorn im Auge, was nicht daran liegt, dass es sie gibt, sondern dass sie so hoch sind. An den Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt sich der Arbeitgeber zu 50 % und hat somit nicht geringe Ausgaben. Würden die Lohnnebenkosten niedriger sein, dann würden vielleicht mehr Arbeitnehmer eingestellt. Dass es aber bald zu einer Senkung der Lohnnebenkosten kommt, damit darf nicht gerechnet werden. Im Gegenteil, viel eher muss man davon ausgehen, dass die Kosten steigen, schließlich sind die Sozialkassen ganz schön unter Beschlag!
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