Neue hier?

Herzlich willkommen auf finanzfrage.de. Fragen stellen und beantworten ist bei uns ganz einfach:
Hier Frage stellen und hier registrieren Sie sich für den Mitgliedsbereich.

Neue Frage stellen

Neue Frage stellen





Fragen beantworten

Antworten 0  |  VOB  |  Abschlag  |  Baueinstellung  

Es gibt ein Angebot von mir über 120T€. Es wurde eine schriftliche Beauftragung gem. Angebot schriftlich erteilt. Während der Bauarbeiten wurde durch den Architekten die Frage an mich gestellt, ob ich die Arbeiten pauschal für einen Betrag von insgesamt 96 T€ ausführen kann. Ich wäre dann frei in der Materialwahl und Technologie. Einige Positionen sollten anders (billiger) zur Ausfüjhrung kommen. Die Abrechnung würde pauschal erfolgen und die Bezahlung wäre sicher, ein Aufmaß ist nicht erforderlich. Dem habe ich zugestimmt. Jetzt habe ich die 2. Abschlagszahlung gestellt und der Architekt will davon nur 40% zur Bezahlung bringen mit der Begründung, dass der Bauherr nicht den erforderlichen Baufortschritt erkennen kann. Tatsächlich sind aber 80% der Leistungen zzgl.nachträglicher mündlicher Auftrage erledigt. Der Architekt hat nun ein Aufmaß gefertigt und mit vorgelegt, was ich mit Unterschrift bestätigen sollte. Es sollte das Schlußaufmaß sein und mit meiner Unterschrift würde ich alles bestätigen. Ich habe das Aufmaß nicht akzeptiert. Nach Prüfung habe ich festgestellt, dass es nachträglich beauftragte Leistungen und noch nicht fertiggestellte Leistungen beinhaltet. Das geht ja schon gar nicht. Ich wollte jetzt wegen Nichtzahlung der Abschlagszahlung die Arbeiten einstellen. Da hat mir der Architekt gedroht, eine andere Firtma auf meine Kosten weiter arbeiten zu lassen. Wa soll ich jetzt tun? Ein Gericht will ich nicht bemühen, weil es dauer zu lang. Das Geld, es fehlen noch 50T€ brauche ich jetzt. VG RB

gefragt von blondy008 am 07.07.2011 um 00.09 Uhr  Like 0x

Wie muss ein Pfarrfest versichert werden?

gefragt von conrad am 29.05.2011 um 18.51 Uhr  Like 0x

Start | Vorherige 15 | Nächste 15 | Fragen 16 bis 30 von 779

LOGIN



Login vergessen?
Klicken Sie hier!
hier registrieren!

AGB |  Sitemap |  Partner |  Impressum