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Wie entwickelt sich der Goldpreis in der nächsten Zeit?

gefragt von franzi812 am 26.09.2011 um 23.05 Uhr  Like 0x

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Es gibt ein Angebot von mir über 120T€. Es wurde eine schriftliche Beauftragung gem. Angebot schriftlich erteilt. Während der Bauarbeiten wurde durch den Architekten die Frage an mich gestellt, ob ich die Arbeiten pauschal für einen Betrag von insgesamt 96 T€ ausführen kann. Ich wäre dann frei in der Materialwahl und Technologie. Einige Positionen sollten anders (billiger) zur Ausfüjhrung kommen. Die Abrechnung würde pauschal erfolgen und die Bezahlung wäre sicher, ein Aufmaß ist nicht erforderlich. Dem habe ich zugestimmt. Jetzt habe ich die 2. Abschlagszahlung gestellt und der Architekt will davon nur 40% zur Bezahlung bringen mit der Begründung, dass der Bauherr nicht den erforderlichen Baufortschritt erkennen kann. Tatsächlich sind aber 80% der Leistungen zzgl.nachträglicher mündlicher Auftrage erledigt. Der Architekt hat nun ein Aufmaß gefertigt und mit vorgelegt, was ich mit Unterschrift bestätigen sollte. Es sollte das Schlußaufmaß sein und mit meiner Unterschrift würde ich alles bestätigen. Ich habe das Aufmaß nicht akzeptiert. Nach Prüfung habe ich festgestellt, dass es nachträglich beauftragte Leistungen und noch nicht fertiggestellte Leistungen beinhaltet. Das geht ja schon gar nicht. Ich wollte jetzt wegen Nichtzahlung der Abschlagszahlung die Arbeiten einstellen. Da hat mir der Architekt gedroht, eine andere Firtma auf meine Kosten weiter arbeiten zu lassen. Wa soll ich jetzt tun? Ein Gericht will ich nicht bemühen, weil es dauer zu lang. Das Geld, es fehlen noch 50T€ brauche ich jetzt. VG RB

gefragt von blondy008 am 07.07.2011 um 00.09 Uhr  Like 0x

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