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Antworten 0x beantwortet von gast am 08.01.2010 um 10.59 Uhr Ich muss meinem Vorredner -Mamana- korrigieren, wird ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden, ist der Betreffende, auch vorher privat Krankenversicherte, wieder Pflichtversichert nach SGB 5 und MUSS in die gestzliche KV zurück. Es gibt und gab noch die Regelung, dass der jenige das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben darf, aber auch das ist eine Auslegungssache. Der Weg in eine private Krankenversicherung sollte dennoch gut überlegt sein, er ist nict immer von Vorteil. 0x beantwortet von Mamana am 17.09.2009 um 02.28 Uhr Die Tarife der freiwilligen Krankenversicherung können hoch sein, vor allem dann, wenn man in einen anderen Tarif eingestuft wird, der an einen höheren Beitrag geknüpft ist. Es gibt Tarife der privaten Krankenversicherung, die lukrativer sind, doch ist es dennoch nicht zu empfehlen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Der Grund dafür liegt darin, dass danach keinen Weg zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Auch wenn daraufhin ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden wird, muss man in der privaten Krankenversicherung bleiben. Und diese ist zumeist teurer. gefragt von Reimund am 17.09.2009 um 22.35 Uhr 0x Antwort: Eine Anwartschaft kann sich im Gesundheitswesen du... [mehr]gefragt von Famos am 12.09.2009 um 11.07 Uhr 0x Antwort: Beamte befinden sich in der glücklichen Lage, dass... [mehr]gefragt von Lorenzo am 15.09.2009 um 12.22 Uhr 0x Antwort: Ob nun die private Krankenversicherung besser ist ... [mehr]gefragt von Sigi am 11.09.2009 um 19.12 Uhr 0x Antwort: Die AOK, also die Allgemeine Ortskrankenkasse, ist... [mehr]gefragt von Malche am 18.09.2009 um 04.25 Uhr 0x Antwort: Arbeitslose haben es schwer im Leben, doch sie wer... [mehr]
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