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Antworten 0x beantwortet von gast am 08.01.2010 um 10.59 Uhr Ich muss meinem Vorredner -Mamana- korrigieren, wird ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden, ist der Betreffende, auch vorher privat Krankenversicherte, wieder Pflichtversichert nach SGB 5 und MUSS in die gestzliche KV zurück. Es gibt und gab noch die Regelung, dass der jenige das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben darf, aber auch das ist eine Auslegungssache. Der Weg in eine private Krankenversicherung sollte dennoch gut überlegt sein, er ist nict immer von Vorteil. 0x beantwortet von Mamana am 17.09.2009 um 02.28 Uhr Die Tarife der freiwilligen Krankenversicherung können hoch sein, vor allem dann, wenn man in einen anderen Tarif eingestuft wird, der an einen höheren Beitrag geknüpft ist. Es gibt Tarife der privaten Krankenversicherung, die lukrativer sind, doch ist es dennoch nicht zu empfehlen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Der Grund dafür liegt darin, dass danach keinen Weg zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Auch wenn daraufhin ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefunden wird, muss man in der privaten Krankenversicherung bleiben. Und diese ist zumeist teurer. gefragt von Eiche am 16.09.2009 um 03.33 Uhr 0x Antwort: Flächen- und Haustarife beziehen sich zunächst auf... [mehr]gefragt von Pickniker am 14.09.2009 um 22.06 Uhr 0x Antwort: Als Flächentarif wird ein Tarifvertrag bezeichnet,... [mehr]gefragt von Frager am 16.09.2009 um 09.36 Uhr 0x Antwort: Ein Tarif ist im Grunde genommen nichts anderes al... [mehr]gefragt von Jackson am 16.09.2009 um 03.13 Uhr 0x Antwort: Tarife sind im Berufsleben zu Hause. Das ist viele... [mehr]gefragt von Jackie am 14.09.2009 um 03.43 Uhr 0x Antwort: Auch wenn man sich manchmal angesichts der Kranken... [mehr]
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