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Hallo Zusammen! Nach Wechsel des AG ergibt sich folgende neue Situation: AG in Frankfurt, AN wohnt in Do. Firmenwagen wird mit 1% Regelung versteuert. Es handelt sich um eine Stelle im Aussendienst, daher wechselnde Arbeitsorte. Kilometerpauschale sollte also langfristig nicht mehr angesetzt werden müssen (für den Firmenwagen). Lediglich in der Einarbeitungsphase (max. 6 Monate) wird der Hauptsitz regelmässig besucht. Hierfür gibt es eine Firmenwohnung in der man sich innerhalb der Woche aufhalten kann. Folgende Fragen: 1. Für die Nutzung der firmeneigenen Wohnung fällt eine Nebenkotenpauschale i.H.v. 60,-€ an. Kann man das als doppelte Haushaltsführungskosten ansetzen??? 2.Wie ist das mit der Zweitwohnsitzsteuer? Kann man die auch irgendwie absetzen??? 3.Welche Fahrten zum Büro müssen überhaupt angesetzt werden? Ich habe man irgendwo gelesen, dass man "regelmässige Fahrten" angeben muss. Ab wann sind solche Fahrten regelmässig? Prinzipiell kann ja auch sein, dass man z.b, einen Kundentermin in der Nähe hat und man auf dem Rückweg nochmal schnell ins Büro springt um z.b. Reisekostenabrechnung o.ä. abzugeben. Wird sowas dann auch als Weg zur Arbeitsstätte angesehen???
     

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Hallo Zusammen! Nach Wechsel des AG ergibt sich folgende neue Situation: AG in Frankfurt, AN wohnt in Do. Firmenwagen wird mit 1% Regelung versteuert. Es handelt sich um eine Stelle im Aussendienst, daher wechselnde Arbeitsorte. Kilometerpauschale sollte also langfristig nicht mehr angesetzt werden müssen (für den Firmenwagen). Lediglich in der Einarbeitungsphase (max. 6 Monate) wird der Hauptsitz regelmässig besucht. Hierfür gibt es eine Firmenwohnung in der man sich innerhalb der Woche aufhalten kann. Folgende Fragen: 1. Für die Nutzung der firmeneigenen Wohnung fällt eine Nebenkotenpauschale i.H.v. 60,-€ an. Kann man das als doppelte Haushaltsführungskosten ansetzen??? 2.Wie ist das mit der Zweitwohnsitzsteuer? Kann man die auch irgendwie absetzen??? 3.Welche Fahrten zum Büro müssen überhaupt angesetzt werden? Ich habe man irgendwo gelesen, dass man "regelmässige Fahrten" angeben muss. Ab wann sind solche Fahrten regelmässig? Prinzipiell kann ja auch sein, dass man z.b, einen Kundentermin in der Nähe hat und man auf dem Rückweg nochmal schnell ins Büro springt um z.b. Reisekostenabrechnung o.ä. abzugeben. Wird sowas dann auch als Weg zur Arbeitsstätte angesehen???

gefragt von NadineDo am 15.06.2011 um 14.42 Uhr  Like 0x



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Antworten

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beantwortet von Spesen Exerte am 13.04.2012 um 10.45 Uhr

Nach meiner Information ist nur der einfache Weg zur Arbeitsstätte mit der Pendlerpauschale absetzbar. Die anderen Kosten machst du über den Firmenwagen und die tatsächlichen Fahrtkosten geltend.... Infos zu Pendlerpauschale und Reiskosten findest du hier: http://www.spesen-ratgeber.de/pendlerpauschale-rechner/ http://www.spesen-ratgeber.de/firmenwagen-versteuern/




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