Frage

Und zwar bastele ich Perlenketten und habe diese in einem Shop online gestellt. Meine Frage wäre, ob ich dies versteuern bzw. ein Gewerbe anmelden muss?

gefragt von Katja38 am 05.06.2010 um 17.08 Uhr  Like 0x


Antworten

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beantwortet von Else am 07.06.2010 um 14.05 Uhr

Theoretisch selbst dann, dann würde ich es an deiner Stelle lieber als Privat über Ebay verkaufen. Kann so theoretisch gut gehen wie du es bis jetzt gehandhabt hast aber man könnte dich auch anschwärzen beim Finanzamt.

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beantwortet von Katja38 am 07.06.2010 um 14.01 Uhr

Auch wenn es nur 1-2 Ketten pro Monat sind? Eine Umsatzsteuer geb ich sowieso nie an. Die AGB und Impressum hab ich schon drin.

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beantwortet von Else am 07.06.2010 um 13.45 Uhr

Wenn du selbst eine Seite hast die den Sinn und Zweck hat selbst gebastelte Gegenstände zu verkaufen, dann solltest du schleunigst ein GEwerbe anmelden und auf deiner Seite entprende AGB#s Impressum schreiben. Am Anfang ist ein Nebengewerbe absolut ausrecihend bis zu einem jahresumsatz von 17500 Euro dabei kannst du dich nach §19 USTG auch Umsatzsteuerbefreien, sodass du keine Umsatzsteuer abführen musst. Wichtig dabei ist, dass auf Rechnungen die du schreibst auch keine UST stehen darf.

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beantwortet von Katja38 am 07.06.2010 um 10.18 Uhr

Ich hab schon selbst eine eigene Seite.

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beantwortet von Else am 07.06.2010 um 10.13 Uhr

Hallo katja, Hast du die Ketten in einem eigenen Onlineshop sprich eigene Seite online gestellt oder verkaufst du sie zum Beispiel über Auktionshäuser wie Ebay und ähnliches? Je nachdem verhält es sich unterschiedlich mit der Gewerbeanmeldepflicht.




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