Frage

Antworten 1  |  Grundsicherung  |  Umzug  

Rentnerin erhält Grundsicherung und möchte nun (wegen schwerer Krankheit) in die Nähe ihrer Familie ziehen. Die neue Wohnung ist günstiger als die alte. Frage: Muss sie vorher bei dem Amt um Erlaubnis fragen? Wer ist bei Landkreiswechsel dafür zuständig? (Altes Amt, neues Amt?) Und muss sie die Grundsicherung in dem neuen Landkreis nochmal beantragen oder wird das sozusagen von Amts wegen weitergeleitet? Die Betreffende ist momentan leider längere Zeit im KH und kann sich daher nicht darum kümmern.

gefragt von marina0818 am 31.01.2010 um 20.02 Uhr  Like 0x


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beantwortet von gast am 01.02.2010 um 11.25 Uhr

Ja muss um "Erlaubnis" Fragen und zwar beim alten amt, gleichzeitig würde ich dann gleich da Fragen ob man die Grundsicherung neu beantragen muss denke aber nicht, da das alte Amt dies weiter leiten sollte ans neues, sofern man die darum bittet. Falls die betreffende Person das nicht selbst erledigen kann, sollte diese eine vollmacht auschreiben damit dann eine andere Person die erforderlichen Gänge erledigen kann. Ist nie verkehrt sowas im Notfall in der Hand zu haben.




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