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Antworten 1  |  Katzen  

Ich würde gerne wissen ob ein AlGII-Bezieher ein geerbetes Auto behalten, darf, wenn es einen Wert unter 7.500,-- EUR hat. Der Wert ist doch unabhängig vom Schonvermögen, sowiel ich weiß. Man darf doch 150,-- EUR pro Lebensjahr behalten und dann noch ein Auto mit Wert unter 1.500,-- EUR besitzen. Gilt das auch wenn man das Auto erbt? Oder muss man das Auto in diesem Falle verkaufen und von dem Geld leben?

gefragt von Saskia75 am 27.01.2010 um 07.48 Uhr  Like 0x


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beantwortet von gast am 27.01.2010 um 10.15 Uhr

Also, mit den Schonvermögen hast du recht dies beläuft sich auf 150 Euro Pro Lebensjahr, jedoch ist mir das mit dem Auto mit Wert von unter 1500 Euro neu?! Laut gesetz ist es so, dass man auch hals ALGII empfänger ersteinmal Erbschaftssteuern zahlen muss falls welche Anfallen und erst von dem Erbe leben muss bevor man weitere Leistungen vom Statt empfangen kann. Kenne auch einen Fall mit einen gewonnenen Auto, welches Aufgrund von ALGII auch verkauft werden musste um davon zu leben.




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