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0x beantwortet von gast am 27.01.2010 um 10.15 Uhr
Also, mit den Schonvermögen hast du recht dies beläuft sich auf 150 Euro Pro Lebensjahr, jedoch ist mir das mit dem Auto mit Wert von unter 1500 Euro neu?! Laut gesetz ist es so, dass man auch hals ALGII empfänger ersteinmal Erbschaftssteuern zahlen muss falls welche Anfallen und erst von dem Erbe leben muss bevor man weitere Leistungen vom Statt empfangen kann. Kenne auch einen Fall mit einen gewonnenen Auto, welches Aufgrund von ALGII auch verkauft werden musste um davon zu leben.
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