Dank der Altersteilzeit hat man die Möglichkeit, früher in die Rente zu gehen, ohne an Gehalt bzw. Lohn einzubüßen. Allerdings hat das Auswirkungen auf die Rente, die etwas gekürzt wird. Eine abschlagsfreie Rente erhalten nur diejenigen, die mit 65 in Rente gehen. Wer schon früher aus dem Arbeitsleben aussteigt, dessen Rente wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres um 0,3 % pro Monat gekürzt. Diese Regelung gilt aber für die Jahrgänge bis 1951. Alle später Geborenen müssen dann noch mit anderen möglichen Abschlägen rechnen, die mit der Altersrente in Verbindung stehen.