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Antworten
0x beantwortet von Lollie am 09.10.2009 um 11.58 Uhr
In Bezug auf die Auszahlungsmodalitäten unterscheidet sich die sogenannte Rürup-Rente von der Riester-Rente und ähnelt der gesetzlichen Rente. Gezahlt wird die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Wenn es dann zum Todesfall kommt, dann hören die Zahlungen auf, und der ganze angesparte Betrag verfällt. Das ist natürlich ein großer Nachteil der Rürup-Rente. Man kann sich jedoch mit einer Zusatzversicherung absichern. Wird diese abgeschlossen, dann erhält der Ehepartner eine Summe, die vereinbart worden war. Die Rente erhält dann die Form einer Hinterbliebenenrente.
gefragt von Schlange am 14.09.2009 um 14.31 Uhr
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Antwort: Dass es zu Erhöhungen der Rentenversicherungsbeitr... [mehr]
gefragt von Dreimaster am 13.09.2009 um 04.44 Uhr
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Antwort: Von der Umlagefinanzierung spricht man deswegen, w... [mehr]
gefragt von Basta am 16.09.2009 um 15.46 Uhr
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Antwort: In der Tat kommt es bei Rentenbescheiden zu großen... [mehr]
gefragt von Missi am 11.09.2009 um 17.24 Uhr
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Antwort: In Deutschland basiert auf das Rentensystem auf Um... [mehr]
gefragt von Richard am 14.09.2009 um 02.47 Uhr
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Antwort: Unter der Altersteilzeit versteht man ein staatlic... [mehr]