Wer das dreißigste Lebensjahr erreicht und noch immer studiert, der kann nicht mehr vom Studententarif profitieren. Die Krankenkasse hebt den Beitrag an, der dann in der Regel doppelt so hoch wird. Befreien kann man sich davon, wenn man nachweisen kann, dass die Zugangsberechtigung später erfolgte. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Gleichzeitig muss aber nachgewiesen werden, dass man vorher berufstätig war, damit die Krankenkasse den alten Tarif gelten lässt.