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Antworten
0x beantwortet von Envelop am 09.10.2009 um 19.08 Uhr
Wenn jemand mit seiner Freundin zusammenwohnt, jedoch noch nicht verheiratet ist, dann stellen beide eine Bedarfsgemeinschaft. Auf die Übernahme der Krankenversicherung hat man daher Anspruch, wenn man bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und sozialversichert ist. Allerdings kann es in der Tat dazu kommen, dass die Agentur für Arbeit das die Krankenversicherung streicht und von der Freundin fordert, dass sie die Krankenversicherung für den Partner übernimmt. Dann muss eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen ist, die in der Regel nicht billig ist. Mit mehr als 100 Euro ist dann auf jeden Fall zu rechnen.
gefragt von Jackie am 14.09.2009 um 03.43 Uhr
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Antwort: Auch wenn man sich manchmal angesichts der Kranken... [mehr]
gefragt von Mihi am 17.09.2009 um 01.25 Uhr
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Antwort: Ich muss meinem Vorredner -Mamana- korrigieren, wi... [mehr]
Antwort: Die Tarife der freiwilligen Krankenversicherung kö... [mehr]
gefragt von Reimund am 17.09.2009 um 22.35 Uhr
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Antwort: Eine Anwartschaft kann sich im Gesundheitswesen du... [mehr]
gefragt von Famos am 12.09.2009 um 11.07 Uhr
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Antwort: Beamte befinden sich in der glücklichen Lage, dass... [mehr]
gefragt von Lorenzo am 15.09.2009 um 12.22 Uhr
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Antwort: Ob nun die private Krankenversicherung besser ist ... [mehr]