beantwortet von Pizzamann am 19.09.2009 um 16.13 Uhr
Frauen, die frische Mütter werden, können die Elternzeit beantragen. Das heißt, dass sie in den Elternurlaub gehen und das Recht haben, nach dem Elternurlaub wieder eingestellt zu werden. Im Grunde genommen handelt es sich nicht um einen Urlaub im üblichen Sinne, weil die Zeit für die Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes verwendet wird. In dieser Zeit bleibt die Betroffene weiterhin krankenversichert, wobei gesetzlich Versicherte keine Beiträge zahlen müssen. Das müssen nur diejenigen, die privat Versichert sind. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht Sondertarife.